Bekenntnis - Mit der Konfirmation bekennen sich junge Menschen zu ihrem Glauben. So ist es üblich – zumindest in den Evangelischen Landeskirchen. Aber: Gibt es die Konfirmation eigentlich auch bei den Freikirchen? Und wenn nicht – was gibt es stattdessen?
Die Konfirmation macht fest, was in der Taufe im Säuglingsalter zugesprochen wurde. Da Baptisten keine Säuglingstaufe praktizieren, gibt es folgerichtig auch keine Konfirmation. Häufig werden aber junge Leute im Konfirmationsalter getauft. Ihr persönlich formuliertes Glaubenszeugnis ist dann zusammen mit der Taufe so etwas ähnliches wie die Konfirmation. Wer so als (fast) Erwachsener getauft wird, wird damit auch als Mitglied in die Gemeinde aufgenommen. Darum sind viele Kinder keine offiziellen Gemeindemitglieder – auch wenn sie in allen möglichen Gruppen das Gemeindeleben mitgestalten.
Viele Baptistenkinder im Konfirmandenalter nehmen an einem zweijährigen Unterricht – oft „Gemeindeunterricht“ genannt – teil. In diesem Kurs lernen sie Grundlagen des Glaubens und Inhalte der Bibel kennen. In vielen Gemeinden wird auch ein kleines Fest gefeiert, wenn dieser Unterricht zu Ende ist.
In mennonitischen Gemeinden werden ebenfalls nur Menschen getauft, die sich persönlich bewusst entschieden haben, Jesus nachfolgen zu wollen. Junge Menschen zwischen etwa 13 und 16 Jahren werden eingeladen zu einer Glaubensunterweisung, die nicht automatisch mit der Taufe abschließt. Als Gruppentreffen (örtlich unterschiedlich häufig und lange) gestaltet, vermittelt die Glaubensunterweisung altersgerecht, was Christsein (in täuferisch-mennonitischer Perspektive) heipt und geht auf die Lebens- und Glaubensfragen der Jugendlichen ein. Eine Gemeindeaufnahme erfolgt – wann immer sich jemand dafür entscheidet - durch die Taufe.
Und auch in den Gemeinden des Mühlheimer Verbandes werden nur die Menschen getauft, die sich im Glauben zu Jesus Christus bekennen. Ein Biblischer Unterricht für Jugendliche wird auch hier angeboten. Dieser wird mit einem Gottesdienst abgeschlossen, der dann als Einsegnung oder Entlassung aus dem Biblischen Unterricht bezeichnet wird. Manche sagen zu diesem Gottesdienst auch Konfirmation.
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) praktiziert die Kinder- und Erwachsenentaufe. Werden Säuglinge oder kleine Kinder getauft, dann werden sie als Kirchenkinder oder Kirchenangehörige in die Gemeinschaft von Kirche und Gemeinde aufgenommen. Aber für den Schritt in die volle Gliedschaft wird von ihnen später ein persönliches Ja zum Glauben und zur Kirche erwartet.
Für Jugendliche gibt es einen kirchlichen Unterricht. Zum Abschluss des zweijährigen Unterrichts wird ein Gottesdienst gefeiert, in dem die Jugendlichen für ihren weiteren Lebensweg gesegnet werden. Deshalb wird der Gottesdienst oft als "Einsegnung" bezeichnet. Die Bestätigung des Glaubens in Form eines persönlichen Glaubensbekenntnisses wird in der EmK erst bei der Aufnahme in die Gliedschaft der Kirche öffentlich vor der Gemeinde ausgesprochen. Insofern ist nicht der Gottesdienst zum Abschluss des Kirchlichen Unterrichts mit der landeskirchlichen Konfirmation vergleichbar, sondern der Gottesdienst zur Aufnahme in die Gliedschaft der Kirche.


Kommentare
Taufe bei Baptisten
Diese Recherche ist für den Bereich der Baptisten nicht gründlich genug ausgefallen, wodurch es zu einer Verzerrung kommt.
Richtig ist, dass es bei Baptisten keine Säuglingstaufe gibt. Richtig ist auch, dass ein Gemeindeunterricht durchgeführt wird. Am Ende dieses Gemeindeunterrichts steht meist eine Segnungshandlung, die dem Übergang ins Erwachsenenalter Rechnung trägt und diesen begleitet.
In Folge des Gemeindeunterrichts, bei dem man sich natürlich mit dem Thema Taufe beschäfftigt, kann es dazu kommen, dass der Taufwunsch geäußert wird. Dann ist das persönliche Glaubenszeugnis aber Voraussetzung für die Taufe und nicht die Taufe und das Zeugnis so etwas ähnliches, wie eine Konfirmation.
Was soll eigentlich die Formulierung "Wer so als (fast) Erwachsener getauft wird"? Hier wird suggeriert, dass bei Baptisten auch Kinder getauft werden. Das ist falsch! Wir achten darauf, dass die Teens oder Jugendlichen ihren Glauben bekennen und eine Entscheidung getroffen haben, die unabhängig von ihren Eltern ist (Soweit man das Erkennen kann). Wenn hier von (fast) Erwachsenen gesprochen wird, dann sind das 14-jährige, die auch vom Gesetz her als religionsmündig angesehen werden.
Eine Anmerkung zur kirchlichen Konfirmation. Als freikirchlicher Pastor war ich innerhalb der Familie zu einem Konfirmationsgottesdienst eingeladen.
Ich war erschrocken, wie wennig vom persönlichen Glauben da zum Ausdruck kam. Von einer Bestättigung der eigenen Taufe ganz zu schweigen. Auch wurde mir gesagt, dass ein GEspräch mit dem örtlichen Pfarrer über den Konfi-Unterricht über den persönlichen Glauben nie stattgefunden hat.
Nur, um mich nicht falsch zu verstehen! Ich freue mich an gelingender Ökumene in meinem Ort. Ich freue mich über Glaubensgeschwister in der ev. Landeskirche genauso, wie in der katholischen Kirche.
Der HErr segne euch.
Andreas
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