Chronologie: Der Streit um Hartz IV

Ursula von der Leyen

So viel mehr - oder so wenig? Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will die Hartz-IV-Regelsätze um fünf Euro erhöhen. Die Opposition findet das zu mickrig. Foto: dpa / Wolfgang Krumm

Sozialpolitik - Fünf Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger - der Vorschlag der Regierung hat im September Empörung ausgelöst. Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände verlangen eine deutlichere Erhöhung der Regelsätze. Das Thema beschäftigt die Politik schon seit dem Jahresbeginn. Eine Chronologie.

9. Februar 2010: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (215 bis 287 Euro) und Erwachsene (359 Euro) neu berechnet werden müssen. Nach Überzeugung der Karlsruher Richter verstößt die bisherige Berechnungsmethode gegen das Grundgesetz. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine Neuregelung zu schaffen.

16. Februar 2010: Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit legen einen Härtefall-Katalog vor. Demnach sollen nur wenige Härtefälle als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Nach dem Karlsruher Urteil müssen Hartz-IV-Empfänger in seltenen Fällen Sonderleistungen beanspruchen können.

1. April: Hartz-IV-Empfänger können trotz des Karlsruher Urteils nicht rückwirkend mit höheren Leistungen rechnen. Dies unterstreicht das höchste deutsche Gericht in einem Beschluss.

8. April: Das Kindergeld darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.

22. April: Mit der Ergänzung des Sozialgesetzbuches schafft der Bundestag eine Rechtsgrundlage für die Härtefall-Regelung, am 7. Mai stimmt der Bundesrat zu.

26. September: Die schwarz-gelbe Koalition verständigt sich darauf, dass der Regelsatz für Langzeitarbeitslose um maximal fünf Euro steigen soll. Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände drohen mit Klagen.

20. Oktober: Das Bundeskabinett beschließt die Neuregelung der Grundsicherung für Hartz-IV-Bezieher. Der Regelsatz für Erwachsene soll um fünf auf 364 Euro steigen, die Hinzuverdienstgrenze wird um 20 Euro angehoben. Der Gesetzentwurf sieht zudem mehr Bildungsförderung für die Kinder von Langzeitarbeitslosen vor.

3. Dezember: Der Bundestag verabschiedet das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze und das Bildungspaket für bedürftige Kinder. Die Koalitionsfraktionen von Union und FDP stimmen für die Vorlage von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Opposition votiert geschlossen dagegen.

17. Dezember: Im Bundesrat erhält das Hartz-IV-Paket keine Mehrheit. SPD und Grüne verlangen deutliche Nachbesserungen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss nun einen Kompromiss finden.

21. Dezember: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Kompromiss aushandeln soll, vertagt sich auf den 7. Januar. Damit treten zum Jahreswechsel keine höheren Regelsätze und kein Bildungspaket in Kraft. 

dpa/evangelisch.de/aka

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