Debatte über Gentests an Embryonen dauert an

Abbildung von Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung. Foto: dpa

Abbildung von Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung. Foto: dpa

Medizinethik - Die CDU streitet weiter über eine mögliche Zulassung von Gentests an Embryonen. Vor dem Parteitag der Christdemokraten sprachen sich Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Unions-Fraktionschef Volker Kauder klar für ein Verbot der Präimplationsdiagnostik (PID) aus. Dagegen plädierte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, für eine Zulassung. Unterdessen bekräftigte der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider seine Forderung nach einer offenen Debatte über PID in der evangelischen Kirche.

Bei der Präimplantationdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib gentechnisch untersucht, um sie bei Erbschädigungen auszusortieren. Mit der Methode können auch das Geschlecht und weitere Merkmale von Embryonen bestimmt werden. Eine Neuregelung zur PID steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli das bisherige Verbot gekippt hatte.

"Ich bin überzeugt davon, dass sich der Mensch nicht selbst schafft und die Zulassung der PID immer größere Weiterungen haben wird", sagte Schavan dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstagsausgabe). Auf dem CDU-Parteitag in Karlsruhe erwarte sie "eine sehr ernsthaft geführte Debatte" zu diesem Thema, erklärte die CDU-Politikerin.

Kaum zu steuernde Entwicklung

Unionsfraktionschef Kauder erwartet indes keine Zerreißprobe um die PID auf dem Parteitag. "Jede Gruppe hat Respekt vor der Meinung der anderen", sagte er der "Passauer Neuen Presse" vom Samstag. "Die Union wird diese Debatte eher stärken." Kauder selbst lehnt die PID ab. "Diese Methode birgt große Gefahren in sich", sagte der CDU-Politiker. Wer einmal die Tür zur Selektion von Embryonen öffne, "wird die Entwicklung kaum noch steuern können".

Reiche sprach sich dafür aus, die PID "in den vom Bundesgerichtshof gezogenen Grenzen" zuzulassen. Der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe) sagte sie, die PID müsse in Fällen angewendet werden dürfen, in denen es eine schwere erbliche Vorbelastung der Eltern gebe. "Für mich ist das ein Ansatz zum Lebensschutz, weil man damit Eltern unterstützen kann, ihren Kinderwunsch zu erfüllen", betonte Reiche.

Für ein PID-Verbot sind in der CDU neben Schavan und Kauder auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Generalsekretär Hermann Gröhe. Eine begrenzte Zulassung der Embryonen-Tests befürworten unter anderen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sowie die Parlamentarischen Staatssekretäre Peter Hintze und Ole Schröder.

Schneider: Haltung neu finden

Der EKD-Ratsvorsitzende und rheinische Präses Schneider bekräftigte seine Haltung, dass die evangelische Kirche ihre Position zu Gentests an Embryonen neu finden müsse. Er werbe dafür, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nicht einfach an ihrer 2003 beschlossenen Forderung nach einem PID-Verbot festhalte, sagte er dem "Spiegel". Nötig sei eine offene Debatte. Er selber halte "eine gewisse Öffnung" für möglich. Die Synode der EKD hatte am Mittwoch beschlossen, dass der EKD-Rat in den nächsten Monaten über die PID beraten soll.

epd

Kommentare

Verfasst von Hartmut Theel am 15. November 2010 - 20:43.

Kommentar Präsea Schneider/Gentest

Werter Herr Schneider, wieso ist für sie ein Überdenken in der PID-Sache nötig...

Werter Herr Schneider,
wieso ist für sie ein Überdenken in der PID-Sache nötig?

Lesen Sie doch ruhig in der Bibelund vertrauen Sie auf das Wort Gottes.
Aufgrund Ihres Amtes als Präses bemühe ich mich nicht weiter um entsprechende Bibelstellen.
Glücklicherweise habe ich meinen Austritt aus Ihrer Religionsgemeinschaft schon seit langer Zeit vollzogen. Sie brauchen also auf mich keine Rücksicht nehmen.

Achtungsvoll
Hartmut Theel

Verfasst von Joy am 13. November 2010 - 21:10.

PID

PID=Lebensschutz... ergo Behinderung=lebensunwert??? Oder hab ich da was...

PID=Lebensschutz...
ergo Behinderung=lebensunwert???

Oder hab ich da was missverstanden???

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