Margot Käßmann: Ein Jahr Führerscheinentzug

Margot Käßmann

Margot Käßmann bei ihrer Rücktrittserklärung am 24. Februar in Hannover. Foto: epd-bild / Harald Koch

Strafbefehl - Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, muss wegen ihrer Alkoholfahrt für zehn bis zwölf Monate auf den Führerschein verzichten.

Außerdem muss sie eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts zahlen, wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag mitteilte. Da die Theologin einen entsprechenden Strafbefehl akzeptiert habe, brauche sie nicht vor Gericht zu erscheinen.

Käßmann war am Abend des 20. Februars von der Polizei mit dem Auto gestoppt worden, nachdem sie in der Innenstadt von Hannover eine rote Ampel missachtet hatte. Ein Blutalkoholtest erbrachte einen Wert von 1,54 Promille. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erhalten Autofahrer ab 1,1 Promille Alkohol im Blut sieben Punkte im Verkehrszentralregister.

Rücktritt von allen Ämtern

Käßmann trat am 24. Februar als hannoversche Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende zurück. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, wie die Informationen an die Medien gelangten. Die "Bild"-Zeitung hatte drei Tage nach dem Zwischenfall erstmals darüber berichtet.

Das Strafmaß liegt im üblichen Rahmen bei Fällen, in denen Menschen erstmals entsprechend alkoholisiert am Steuer auffallen. "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe", hatte Käßmann erklärt. Sie "bedauere das zutiefst".

Besuch beim Ökumenischen Kirchentag

Unterdessen zeichnet sich für die Theologin ein schnelles Comeback ab. Auf dem Ökumenischen Kirchentag Mitte Mai in München wird Käßmann einen Hauptvortrag halten und unter anderem eine Bibelarbeit gestalten. Sie will einen großen Teil der ursprünglich 14 vorgesehenen Veranstaltungen wahrnehmen. Auch innerhalb der evangelischen Kirche gibt es den Wunsch, Käßmann in Zukunft wieder ein wichtige Rolle zu geben. Sie ist seit dem Rücktritt nicht mehr öffentlich aufgetreten.

epd/dpa

 

Kommentare

Verfasst von Gast am 26. März 2010 - 19:32.

Aha, Wasser predigen und ...

... Wein trinken gilt für evangelische Kirchenbonzen also nicht nur fürs...

... Wein trinken gilt für evangelische Kirchenbonzen also nicht nur fürs Autofahren, sondern auch beim Geldverdienen. Wenn ich aus dem scheinheiligen Verein nicht schon früher ausgetreten wäre, dann hätte ich es spätestens jetzt getan.

Verfasst von Gast am 26. März 2010 - 19:46.
Kommentar auf: 8000 Euro?

Ich finde diesen Gehalt

Ich finde diesen Gehalt absolut gerechtfertigt!! Würde sie in der freien...

Ich finde diesen Gehalt absolut gerechtfertigt!! Würde sie in der freien Wirtschaft arbeiten-wäre der Betrag mit Sicherheit höher! Weißt du, wie lange ein Theologiestudium dauert? Ist dir klar, wie voll ein solcher Terminkalender ist?
Danke mal bitte darüber nach!

Verfasst von Gast am 26. März 2010 - 21:08.
Kommentar auf: Ich finde diesen Gehalt

Viele Möglichkeiten

Es hat ja niemand was dagegen, daß Frau Käßmann in die freie Wirtschaft...

Es hat ja niemand was dagegen, daß Frau Käßmann in die freie Wirtschaft arbeiten geht. Dort kann sie dann gutes Geld verdienen und dagegen ist dann vermutlich kaum etwas einzuwenden. Angebote von den Grünen sind ja schon erfolgt. Im Hinblick auf Theologie und Kirche bleibt es jedoch dabei, daß sie zum erheblichen Schaden der EKD und der evangelischen Kirchen insgesamt eine Reihe schwerer Fehler gemacht hat, die bisher leider keineswegs ausgeräumt worden sind.

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