Matthias Bloechle zur PID: "Ein Sieg der Gewissensfreiheit"

Schwangerschaft

PID ermöglicht eine glückliche Schwangerschaft mit der Hoffnung auf ein gesundes Kind, argumentieren die Befürworter der Methode, die der Bundestag per Gesetz legalisierte. Foto: iStockphoto

Kommentar - Ohne Matthias Bloechle aus Berlin hätte die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik so nicht stattgefunden. Der Arzt, der in Berlin zusammen mit Kolleginnen ein "Kinderwunschzentrum" betreibt, hatte das Verfahren im Jahr 2005 bei einer Patientin angewendet und sich daraufhein selbst angezeigt. Im Juli 2010 bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Berlin, das Bloechle freigesprochen hatte. Die Richter mahnten eine eindeutige gesetzliche Regelung an, die an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde.

Von Matthias Bloechle

Der Deutsche Bundestag hat nach langer und sehr emotional geführter Debatte ein Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik verabschiedet. Danach ist diese Form der genetischen Untersuchung an Embryonen zulässig für Paare mit dem erhöhten Risiko einer schweren genetisch bedingten Erkrankung bei einem zu erwartenden Kind. Die Paare müssen sich der Beurteilung einer Ethikkommission unterwerfen. Die Behandlung soll nur in einem lizenzierten Zentrum vorgenommen werden können.

Die Entscheidung der Zulassung der PID in Deutschland ist grundsätzlich zu begrüßen. Die absurde Situation, dass ein Embryo vor der Einnistung nicht auf genetische Erkrankungen untersucht werden durfte, derselbe Embryo nach der Einnistung aber doch, ist mit diesem Gesetz aufgehoben worden. Es werden auch zukünftig nicht mehr betroffene Paare und dabei hauptsächlich die Frauen, die schließlich in ihrem Körper ein Kind austragen, zur Behandlung in die Nachbarländer Deutschlands gedrängt. Es hatte bei den Betroffenen eine enorme psychische Auswirkung, dass ihnen im Heimatland eine mögliche hilfreiche Therapie vorenthalten wurde. Viele konnten das nicht verstehen und fühlten sich dadurch in die Nähe von unrechtem, ja strafrechtlich relevantem Handeln gerückt.

Entscheidungen durch Verbote regeln? 

An der PID–Debatte wurde auch ein grundsätzlicher Konflikt im Verständnis mit dem Umgang des Bürgers deutlich. Viele Gegner der PID neigen dazu, Entscheidungen, welche unmittelbar nur auf das Leben der betroffenen Menschen Auswirkungen haben, durch ein strafrechtliches Verbot zu regeln. Hier werden Argumente vorgetragen, dass man die Frauen nicht einer belastenden Hormonbehandlung aussetzen dürfe, dass die Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung mit PID nur gering seien und dass die Geburt eines gesunden Kindes nicht garantiert werden könne.

PID-Pionier Matthias Bloechle hätte eine Verfassungsklage erwogen, wenn die PID verboten worden wäre (Foto: dpa/Thorsten Futh/laif).

Dies offenbart eine paternalistische, die betroffenen Menschen entmündigende und bevormundende Grundhaltung. Immanuel Kant hat Unmündigkeit als das Unvermögen, sich seines Verstandes nicht ohne Leitung anderer bedienen zu können, definiert. Sind die betroffenen Menschen wirklich nicht in der Lage für sich zu entscheiden, ob ihnen die Hormonbelastung zu belastend ist oder nicht? Ob sie die Chancen einer Behandlung persönlich als ausreichend ansehen oder als viel zu gering, um eine solche Behandlung zu beginnen? Wer soll das anstelle dieser Menschen für sie entscheiden? Sollen ausgerechnet die von schweren Schicksalsschlägen betroffenen Menschen für unmündig erklärt werden?

Eine privat zu beantwortende Frage

Andere Debattenteilnehmer trugen ihre eigenen als bereichernd empfundenen Erfahrungen mit kranken und behinderten Kindern vor. Diese sind ohne jeden Zweifel zu respektieren, Doch sind sie Begründung genug, anderen Menschen andere Entscheidungen für ihr persönliches Leben zu untersagen? Sind die eigenen Gefühle zu diesem Thema ausreichende Begründung, anderen Menschen wesentliche Freiheitsrechte vorzuenthalten?

Die Frage von Schwangerschaft und Kinderwunsch ist eine privat zu beantwortende Frage. Sie fällt unter das im Artikel 2 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Staat darf keiner Frau vorschreiben, dass oder wann sie schwanger werden muß, ebenso wie er keiner Frau untersagen darf, schwanger zu werden. Der Staat hat verstanden, dass er einer Frau die Entscheidung überlassen muß, ob sie schwanger bleiben will oder einen Abbruch der Schwangerschaft vornehmen lässt. Er hat dies in der Beratungslösung gesetzlich anerkannt. Auch die Frage, ob eine Frau mit einem kranken und sie womöglich krank machenden Embryo schwanger werden will oder nicht, hat der Staat nicht zu entscheiden.

Auch Martin Luther folgte seinem Gewissen

Die PID ist eine Gewissensentscheidung, die von Menschen in einer bestimmten Risikosituation wahrgenommen werden kann und muß. Niemand ist verpflichtet, die PID in Anspruch zu nehmen und niemand ist verpflichtet eine Pränataldiagnostik oder einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Das ist auch richtig so – warum sollte es aber umgekehrt anders sein?

Gerade der Protestantismus fußt auf der Gewissensentscheidung. Martin Luther stand 1521 vor dem Reichstag in Worms und sagte: " ..mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, ich kann und will nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun." Die Einführung des eigenen Gewissens hat erst zu den modernen aufgeklärten Gesellschaften geführt, in denen wir heute leben dürfen. In Zeiten, wo das individuelle Gewissen nicht zählte, loderten die Scheiterhaufen!

Gerade die evangelischen Christen in Deutschland sollten sich berufen fühlen, für die Freiheit der Gewissensentscheidung einzutreten, auch wenn sie sich die Entscheidung im Einzelfall nicht zu eigen machen können. Ich kann gut verstehen, dass viele Menschen die Präimplantationsdiagnostik nicht für richtig halten. Aber es durfte nicht soweit kommen, dass diese persönliche Entscheidung anderen Menschen durch ein Strafgesetz aufgezwungen wird. Insofern war die Entscheidung des Deutschen Bundestages ein - wenn auch unvollständiger - Sieg für die Freiheit des Gewissens. Dies begrüße ich sehr.


Matthias Bloechle ist Gynäkologe mit Schwerpunkt Reproduktionsmedizin. Zusammen mit Kolleginnen betreibt er eine Kinderwunschpraxis in Berlin. Bloechle ist Sohn eines evangelischen Pastors und Vater von fünf Kindern.

Kommentare

Verfasst von HannoTerbuyken am 28. Juli 2011 - 10:15.
Kommentar auf: P I D

ewt schrieb:Und kein Wort

ewt schrieb:Und kein Wort über all diejenigen, die mit guten...

ewt schrieb:
Und kein Wort über all diejenigen, die mit guten Argumenten gegen die Zulassung der PID votieren

Haben Sie unsere Berichterstattung über PID überhaupt verfolgt? Oder nur den einen Text gelesen? Falls nicht, empfehle ich ihnen eine zumindest kursorische Lektüre von http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/pid.

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Hanno Terbuyken
evangelisch.de

Verfasst von Gast am 27. Juli 2011 - 12:40.
Kommentar auf: P I D

Nur mal kurz - erst

Nur mal kurz - erst informieren, dann schreiben! "Kinderwunschpraxis" heißt...

Nur mal kurz - erst informieren, dann schreiben!

"Kinderwunschpraxis" heißt einfach nur, das Menschen, die den "Wunsch" nach einem "Kind" haben, medizinisch geholfen wird, diesen zu erfüllen. Falls Medikamente nicht helfen, notfalls auch mit künstlicher Befruchtung. Es heißt nicht, das das Kind "designt" oder sonstwie ausgesucht wird. Du wirst in den wenigsten Kinderwunschpraxen in Deutschland Frauen finden die ein Kind, das sie meist seit Jahren sehnlich erwarten, abtreiben lassen, nur weil es "behindert" ist.

Bei der PID geht es um Elternpaare, die an einer schweren Erbkrankheit (meist rezessiv) leiden, nicht um blaue Augen und blonde Haare. Das vielzitierte Down-Syndrom würde es gar nicht treffen, da dieses nicht vererbbar ist und damit nicht danach geguckt wird (P.S.: danach wird erst während der Schwangerschaft geschaut um es dann Abtreiben zu können. Ist das besser?).

Die vielzitierten Embryonen/"Zellhaufen", die verworfen werden - es besteht immer die Frage "Was wäre aus ihnen geworden?" Ganz einfach: Wären diese Embryonen nicht nach ein paar Tagen 'Leben' vom Arzt aussortiert worden, sondern in die Gebärmutter eingesetzt worden, hätte die Natur sie innerhalb der nächsten Jahre selber aussortiert: Entweder mit einer Fehlgeburt (wovon die betroffene Frau vermutlich bereits mehr als eine hinter sich hat) mit physischen und psychischen Folgen v.a. für die Mutter, oder nach ein paar Jahren in dieser Welt mit einer schweren Behinderung.

Es geht bei PID nicht um das Verhindern von Leben mit einer (wie auch immer gearteten) Behinderung, sondern um das Aussuchen von Embryonen, die überhaupt erst mal Über-leben können...

P.S.: Ich arbeite in einer Einrichtung mit sog. "Behinderten" und habe jeden Tag Freude an der Arbeit mit diesen besonderen Menschen, bin aber trotzdem definitiv FÜR PID.

Verfasst von Gast am 9. Juli 2011 - 21:12.
Kommentar auf: Kurz und knapp

Diese Verlinkung zu einer nur

Diese Verlinkung zu einer nur spärlich kaschierten Werbeseite des Herrn Doktors...

Diese Verlinkung zu einer nur spärlich kaschierten Werbeseite des Herrn Doktors hat mich auch, gelinde gesagt, verwundert.
Werbung war noch vor relativ kurzer Zeit für Ärzte streng verboten. Wie ich meine, eine gute Praxis.
Dann brachen (Richtersprüche!!) die Dämme: Information ist erlaubt! Jetzt hat jeder Dr. seine Webpage, Krankenkassen und andere Unternehmen kreieren Bewertungsportale. Statt sich um eine gerechte Bezahlung der Doktors zu kümmern schüren sie die aus der Mangelverwaltung resultierende gegenseitige Unzufriedenheit. Medizin spielt sich im Internet ab: das geht gründlich schief.
Schaut man sich die meisten Webpages an: nur mühsam verborgenes stinkendes Eigenlob und Selbstdarstellung mit Gruppenfoto. Alle sind Zertifiziert nach ISO schlagmichtot und was weis ich. Banales Lehrbuchwissen wird zu „brennenden Fragen“ weitergegeben und der Laie staunt:“welch ein Experte“. Patienten sind gut beraten, wenn sie Ihren Dr. nicht nach seiner Homepage beurteilen, die hat nämlich garantiert ein ganz anderer Fachmann gemacht.

Und wer ist im vorliegenden Fall der Zertifizierte Nr.1 ?
Es gilt wie immer: man Frage zunächst: wem nutzt es?

Aber vielleicht bin ich ja ungerecht.

Verfasst von Gast am 10. Juli 2011 - 9:48.

"Beste deutsche

"Beste deutsche Praxiswebsite Diie Praxiswebseite Kinderwunsch-Berlin.de...

"Beste deutsche Praxiswebsite

Diie Praxiswebseite Kinderwunsch-Berlin.de
gewinnt 2006 den 3. Platz unter 1000 Einsedungen
bei der Novartis Pharma GmbH

Quelle: www.webdesign-berlin.de "

Mit copy and paste erstellt, einschließlich "Diie"

Verfasst von bundesbedenkent... am 9. Juli 2011 - 10:48.

Damit hätte ich weniger ein

Damit hätte ich weniger ein Problem als mit der PID, weil es da zu keiner...

Damit hätte ich weniger ein Problem als mit der PID, weil es da zu keiner Selektion kommt. Das fällt eher schon unter Therapie.

Verfasst von bundesbedenkent... am 11. Juli 2011 - 13:49.
Kommentar auf: Was wird selektiert?

Ich halte die Einteilung in

Ich halte die Einteilung in "stoffliches" und "seelisches"...

Ich halte die Einteilung in "stoffliches" und "seelisches" für nicht sehr hilfreich, da sie nach meiner Auffassung in abwegige Gedankenkonstrkte führt. Die Unterscheidng entspringt antikem Denken (Griechen, Römer,...), nicht aber biblischem Denken und auch kaum unserem heutigen, meist durch die Naturwissenschaften geprägten Denken (wobei, dem vielleicht noch eher).

Lassen Sie mich das ausführen:

Psychä ist dem alten Griechen ein Teil des Menschen, der während des Lebens an den Körper gefesselt ist, nach dem Tod aber befreit wird. er ist nicht stofflich, sondern eben psychisch, oder wie man übersetzt "seelisch".

Der gleiche Begriff wird aber auch in der Bibel verwendet, und zwar zuerst in der griechischen Übersetzung des Alten Testaments, der Septaginta (LXX). Der hebräische Begriff, der dem zu Grunde liegt, ist Näfäsch (נֶפֶשׁ). Näfäsch bedetet ursprünglich Kehle, wird aber häufig im Sinne von Leben (das Leben) benutzt oder beschreibt einen Lebenden (einen Menschen, mir ist keine Stelle bewußt, in der Näfäsch für ein Tier verwendet würde).

Ausgehend von der Übersetzung von Näfäsch durch Psychä wird Psychä dann auch in den lediglich auf griechisch vorliegenden NT Texte verwendet. Der Denkhintergrund dürfte da jedoch eher das AT (LXX) gewesen sein als die griechisch-heidnische Philosophie.

Sieht man vor diesem Hintergrund noch einmal in die Bibel, wird das Konzept einer vom Körper zu trennenden Seele ganz schnell ganz fraglich. Auferstehung ist stets körperlich vorgestellt, ob nun der Geistleib des Paulus in 1. Kor oder die Vision von Hesekiel in Kap. 37.

Die in Zeichentrickfilmen wie Tom&Jerry transportierte Vorstellung einer Seele, die den Körper hinter sich läßt und dann je nachdem in den Himmel oder die Hölle kommt, ist eher heidnisch-philosophisch als christlich.

Die Einteilung in höheres und niedrigeres Leben selbst ist ja ebenso eine philosophische Einteilung, die demjenigen Wesen mit Verstand (ratio), also dem Menschen, die höchste Form des Lebens zspricht. Hier liegen ja auch all die Probleme verborgen, wenn es darum geht, ob man bei einem Komapatienten (der also keine ratio mehr hat) den Stecker ziehen darf oder nicht.

Da ich nun diese Einteilung in höheres und niedrigeres Leben nicht mitmache, muß ich eine andere Linie ziehen, und das ist die des menschlichen Lebens. Und das beginnt mit der befruchteten Eizelle, denn ab dem Zeitpunkt hat es menschliche DNA und fängt an, sich weiterzentwickeln, zu teilen, wenn man nicht die Nährstoffzufuhr unterbricht oder es sonstwie abtötet. Danach kommt kein solcher Qualitätssprung mehr vor.

Eben dies ist es, was selektiert wird. Und darin liegt auch meine grundsätzliche Ablehnung der PID begründet (neben den anzen neen Problemen, die sie schafft und die uns erst nach und nach bewußt werden), weil ich eben nicht sehe, wo der qualitative Unterschied zwischen der Zygote und dem geborenen Menschen sein soll.

 

PS: Daß, wenn Sie die Unterscheidung nach höherem und niedrigerem Leben machen wollen, die Begriffe umgedreht werden müssen, sehen Sie daran, daß das mit Zoä (das Leben) verwandte Zoon soviel wie Lebewesen oder Tier bedeutet (wohl entsprechend dem lateinischen animal, vgl. auch Zoologischer Garten), während mir auch kein Beispiel einfällt, in dem einem Tier eine Psychä zugesprochen werden würde. Daß Zoä das auf Gott ausgerichtete Leben sei, wie Sie Pascal zitieren, erschließt sich mir vor diesem Hintergrund überhaupt nicht.

Verfasst von bundesbedenkent... am 17. Juli 2011 - 12:44.
Kommentar auf: Designerbabys?

Der Frage, ob Leben oder

Der Frage, ob Leben oder nicht oder ob "Seele" oder nicht messe ich...

Der Frage, ob Leben oder nicht oder ob "Seele" oder nicht messe ich in diesem Zusammenhang keine große Bedeutung bei. Mir reicht hier Ihre Feststellung, daß es sich m Zucht im mendelschen Sinn handelt, weil Zucht in Bezug auf den Menschen den Menschen zu einem Produkt macht, und darin sehe ich ein großes Übel, denn Produkte werden auf ein Ergebnis her hergestellt, und dieses Ergebnis kann nach Qualität klassifiziert werden.

Verfasst von bundesbedenkent... am 19. Juli 2011 - 11:13.

Okay, jetzt hab ich das mit

Okay, jetzt hab ich das mit der theologischen Reflexion verstanden. Allerdings...

Okay, jetzt hab ich das mit der theologischen Reflexion verstanden. Allerdings denke ich, daß eine Argumentation auf der zweiten Ebene sowieso nötig ist, denn die Atheisten werden sich von einer Beseelung nicht überzegen lassen. Und da es darüber hinaus noch Argumente gibt.

Ich wüßte jetzt ad hoc auch nicht, wo ich theologisch ansetzen wollten, in Bezug auf Beseelung. Aber wie gesagt, das Beseelnungskonzept ist mir recht fremd. Wenn man von Leben spräche. Aber dann wäre die Diskussion wieder eine biologische...

Von wegen 2525, andernorts wird fleißig am Dammbruch gearbeitet:

http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/libertarian/allgemein/2011-07-19/zeugung-auf-probe

 

Verfasst von bundesbedenkent... am 8. Juli 2011 - 19:08.

Mein Senf

Mein Senf dazu ist etwas länger, und deshalb auf meinem Blog zu finden....

Mein Senf dazu ist etwas länger, und deshalb auf meinem Blog zu finden.

 

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