Ethik - Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland haben eine "Christliche Patientenvorsorge" vorgelegt. Sie enthält eine klare Absage an aktive Sterbehilfe und ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung. Mit dem Formular reagieren die Kirchen auf das aktuelle Patientenverfügungsgesetz.
Mit der neuen "Christlichen Patientenvorsorge" solle ein Weg zwischen unzumutbarer Verlängerung und nicht verantwortbarer Verkürzung des Lebens aufgezeigt werden, erläuterten evangelische und katholische Bischöfe am Mittwoch in Köln. Die Frage menschenwürdigen Sterbens betreffe alle Menschen elementar. Mit dem neu gefassten Formular reagieren die Kirchen auf das seit dem 1. September 2009 geltende Patientenverfügungsgesetz.
In dem Gesetz ist festgelegt, dass schriftliche Verfügungen von Patienten für Ärzte und Angehörige bindend sind. Im Unterschied zum neuen Gesetz, das auch Therapiebegrenzungen für nicht-tödlich verlaufende Krankheiten zulässt, ist die Wirkung der christlichen Patientenverfügung auf die Sterbephase begrenzt. Danach sollen lebenserhaltende Maßnahmen bei Krankheiten, die nicht zum Tod führen, nicht ausgeschlossen werden, wie sich aus den Erläuterungen ergibt. Im Blick auf Wachkomapatienten vertreten die Kirchen gemeinsam die Position, bei diesen Patienten handele es sich nicht um Sterbende.
Wille des Partienten ist Grundlage
Es sei "sinnvoll und ethisch verantwortlich", Vorsorgeverfügungen zu treffen, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Patienten könnten in gesunden Tagen wirksam bestimmen, welche ärztliche Behandlung am Lebensende erfolgen darf oder unterbleiben soll, wenn sie sich nicht mehr äußern könnten. Der Wille des Patienten sei die Grundlage jeder Behandlung und Vorsorgeverfügung. Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn müssten aber aufeinander bezogen sein.
"Niemand darf zum Sterben gedrängt werden, aber auch ein Sterbender nicht zum Leben gezwungen werden", argumentierte Zollitsch. Er verwies auch auf die Grenzen einer Patientenverfügung. Kennzeichnend für die Christliche Patientenvorsorge sei deshalb die Ablehnung von Tötung auf Verlangen und ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung.
Vertrauenspersonen nehmen zentrale Rolle ein
Der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Jochen Bohl, unterstrich die zentrale Rolle der Vertrauensperson, die dem verfügten Willen des Patienten Geltung verschafft. "Denn die Erfahrung zeigt, dass sich das Lebensende auch durch Behandlungswünsche und eine Patientenverfügung nicht detailliert planen oder in allen Einzelheiten rechtlich regeln lässt", sagte Bohl.
Deshalb werde von den Kirchen empfohlen, Behandlungswünsche und Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Sie gewährleiste, dass eine Verfügung nicht übergangen oder anders interpretiert werde, als der Patient dies gewünscht hätte. Zugleich lehnte Bohl Überlegungen innerhalb der Ärzteschaft, den Ärzten die Beihilfe zur Selbsttötung ethisch zu erlauben, klar ab.
"Zeugnis ökumenischen Zusammenwirkens"
"Wir wollen Menschen ermutigen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auseinanderzusetzen", sagte Landesbischof Friedrich Weber als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, die an der Neufassung der Christlichen Patientenvorsorge beteiligt war. Das Dokument sei ein "Zeugnis ökumenischen Zusammenwirkens".
Auch der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff betonte die Übereinstimmung beider Kirchen bei der Patientenverfügung. Gemeinsame Grundaussage sei die "Überzeugung, dass der Tod ein Ereignis ist, dass man nicht einfach selbst wählt", sagte der Freiburger Theologieprofessor, der Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, im Deutschlandradio Kultur. "Aber das besagt nicht, dass man nun gezwungen wäre, alle denkbaren technischen Möglichkeiten der Lebensverlängerung, über die die moderne Medizin verfügt, auch tatsächlich durchzuführen."
Kritik von der Hospizstiftung: keine wirkliche Hilfe
Hingegen kritisierte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Wolfram Höfling, die christliche Patientenverfügung sei keine wirkliche Hilfe. Für die schwierigen Praxisfälle einer demenziellen Erkrankung fehlten überzeugenden Hinweise für eine Verfügung, die den Menschen die Möglichkeit biete, Behandlungen abzulehnen oder gewünschte Behandlungen einzufordern. Entsprechendes gelte auch für die Ausführungen zum Wachkoma.
In Deutschland hatten die Kirchen zum ersten Mal 1999 eine und in zweiter Auflage vier Jahre später eine christliche Patientenverfügung herausgegeben. Von dieser Handreichung wurden den Angaben zufolge rund drei Millionen Exemplare bestellt. In der aktuellen Fassung mit einer Auflage von 500.000 Exemplaren würden die Vertrauensperson des Patienten in den Vordergrund gestellt und die Bestimmungen für die ärztliche Behandlung genauer gefasst, erläuterte Bohl.
Die "Christliche Patientenvorsorge" ist als Download im Internet unter www.ekd.de und www.dbk.de zu finden.
Kommentare
Sterbehilfe-Patientenverfügun
Sterbehilfe-Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Die Kirche bietet Hilfe zum menschenwürdigen Sterben.
Das menschenwürdige Leben sollten wir nicht vergessen.
Das Betreuungsrecht bietet:
Die Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht. Vom Bundesjustizministerium gibt es eine Broschüre:
http://www.bmj.bund.de/enid/0,b771e6305f7472636964092d0935333130/Publikationen/Betreuungsrecht_kh.html
Wir haben uns für die Vorsorgevollmacht entschieden. Diese bei der Bundenotarkammer –Zentrales Vorsorgeregister-Postfach 080151
10001 Berlin registrieren lassen Kosten 15,50 Euro. Es gibt einen Ausweis.
Unter Info@vorsorgeregister.de oder Tel.01805 355050 kann man weitere Informationen bekommen.
Es kommt immer häufiger vor es werden Personen unter Pflegschaft gestellt die völlig normal sind. Hier muss es auch Hilfen der Kirche geben. Das Leiden normaler nicht mehr selbst bestimmen zu können ist nicht zu beschreiben ich nenne das ein Verbrechen.
Wenn protestierende Justizbedienstete zu mehreren unter Pflegschaft kommen sollten wir wach werden. Wie schrie in draußen vor der Tür Borchert:
"Wir stehen alle draußen", sagt Beckmann, "auch Gott steht draußen, und keiner macht ihm mehr die Tür auf.…………
"Wo bist du, Anderer? Du bist doch sonst immer da! Wo bist du jetzt, Jasager? Jetzt antworte mir! Jetzt brauche ich dich, Antworter! Wo bist du denn? Du bist ja plötzlich nicht mehr da! Wo bist du, Antworter, wo bist du, der mir den Tod nicht gönnte!
Wo ist denn der alte Mann, der sich Gott nennt? Warum redet er denn nicht!
Gebt doch Antwort!
Warum schweigt ihr denn? Warum?
Gibt denn keiner Antwort?
Gibt keiner Antwort???
Gibt denn keiner, keiner Antwort???"
Wenn es brennt ist keiner da und man steht allein.
Die Alten in den Heimen –sie sind tot aber nur noch nicht gestorben. Wo sind wir?
Unsere Kirche tanzt auf vielen Hochzeiten aber wenn der Nachbar sich das Leben nimmt, bekommt man es nicht mit. Das ist es nicht ankündigen das Feld für die Hirten hat sich geändert. Gott ist nicht in der Kirche, er sitz im Knast- er ist bei den Gotteslästerern nicht bei den Bischöfen. Gott ist anders. Er sitzt vor der Kirche.
Walter Wasilewski
Sterbehilfe-Patientenverfügun
Sterbehilfe-Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Die Kirche bietet Hilfe zum menschenwürdigen Sterben.
Das menschenwürdige Leben sollten wir nicht vergessen.
Das Betreuungsrecht bietet:
Die Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht. Vom Bundesjustizministerium gibt es eine Broschüre:
http://www.bmj.bund.de/enid/0,b771e6305f7472636964092d0935333130/Publikationen/Betreuungsrecht_kh.html
Wir haben uns für die Vorsorgevollmacht entschieden. Diese bei der Bundenotarkammer –Zentrales Vorsorgeregister-Postfach 080151
10001 Berlin registrieren lassen Kosten 15,50 Euro. Es gibt einen Ausweis.
Unter Info@vorsorgeregister.de oder Tel.01805 355050 kann man weitere Informationen bekommen.
Es kommt immer häufiger vor es werden Personen unter Pflegschaft gestellt die völlig normal sind. Hier muss es auch Hilfen der Kirche geben. Das Leiden normaler nicht mehr selbst bestimmen zu können ist nicht zu beschreiben ich nenne das ein Verbrechen.
Wenn protestierende Justizbedienstete zu mehreren unter Pflegschaft kommen sollten wir wach werden. Wie schrie in draußen vor der Tür Borchert:
"Wir stehen alle draußen", sagt Beckmann, "auch Gott steht draußen, und keiner macht ihm mehr die Tür auf.…………
"Wo bist du, Anderer? Du bist doch sonst immer da! Wo bist du jetzt, Jasager? Jetzt antworte mir! Jetzt brauche ich dich, Antworter! Wo bist du denn? Du bist ja plötzlich nicht mehr da! Wo bist du, Antworter, wo bist du, der mir den Tod nicht gönnte!
Wo ist denn der alte Mann, der sich Gott nennt? Warum redet er denn nicht!
Gebt doch Antwort!
Warum schweigt ihr denn? Warum?
Gibt denn keiner Antwort?
Gibt keiner Antwort???
Gibt denn keiner, keiner Antwort???"
Wenn es brennt ist keiner da und man steht allein.
Die Alten in den Heimen –sie sind tot aber nur noch nicht gestorben. Wo sind wir?
Unsere Kirche tanzt auf vielen Hochzeiten aber wenn der Nachbar sich das Leben nimmt, bekommt man es nicht mit. Das ist es nicht ankündigen das Feld für die Hirten hat sich geändert. Gott ist nicht in der Kirche, er sitz im Knast- er ist bei den Gotteslästerern nicht bei den Bischöfen. Gott ist anders. Er sitzt vor der Kirche.
Walter Wasilewski
Neue Hilfe der Kirchen? Bitte antworten Sie .
Ich frage-wie würden Sie helfen?
Eine auf der Intensivstation im Koma liegende Patientin-alle Ärzte sagen es besteht keine Gehirntätigkeit mehr. Die Patientin ist tot.Wir können die Geräte nicht abschalten. Die Patientin muß regelmäßig abgesaugt werden,dazu muß der Sauerstoffschlauch kurz entfernt werden. Der Arzt fragt-wer saugt etwas länger ab? Wie sieht Ihre Hilfe aus? Wie helfen Sie dem Pflegepersonal? Danke Walter Wasilewski
Die Frau ca.35 Jahre alt wurde zu Lebzeiten regelmäßig vom Ehemann verprügelt ....war deshalb auch einigen als Patientin bekannt.... Eine Erinnerung aus 1978
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