Scharia, "die äußere Gestalt des islamischen Glaubens"

Moschee

Scharia, "das ist die äußere Gestalt des islamischen Glaubens". Foto: iStockphoto

Rechtsordung - Gläubige Muslime leben nach Koran und Scharia. Was aber ist die Scharia? Hat sie auch in Deutschland Gültigkeit? Wie unterscheidet sie sich von der deutschen Verfassung? Sind Scharia-Streitschlichter eigentlich gut oder schlecht? Friedmann Eißler von der Evangelischen Zentralstslle für Weltanschauungsfragen (EZW) antwortet.

Von Maike Freund

In Deutschland gibt es in muslimischen Gemeinden immer mehr Streitschlichter, die nach der Scharia Recht auslegen. Was aber ist die Scharia? Spielt sie in Deutschland überhaupt eine Rolle? Und muss man die Funktion des Streitschlichters kritisch betrachten?

Zu den Aufgaben eines Schlichters gehört es, Streitigkeiten beilegen. Ein Beispiel: Eine Frau wurde von ihrem Mann geschlagen und denkt nun über eine Anzeige nach. Hier kommt der Streitschlichter ins Spiel und versucht zu vermitteln. Ein anderes Beispiel: Ein Kunde beschwert sich über die verdorbene Ware bei einem Händler. Auch hier kommt der Schlichter zum Einsatz. Nach muslimischem Recht stehen neben der Schlichtung auch die Instrumente der finanziellen Wiedergutmachung und Selbstjustiz zur Verfügung. Das kann aber zur Folge haben, dass die deutsche Rechtsordnung ausgehebelt wird - oder dass das Opfer nicht zu seinem Recht kommt. Friedmann Eißler von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) sieht Streitschlichter in Deutschland kritisch und erläutert, sie die Scharia auch die Integration von muslimischen Migranten beeinflusst.

Scharia zeigt, wie Islam praktisch gelebt werden soll

Scharia, "das ist die äußere Gestalt des islamischen Glaubens", sagt Friedmann Eißler von der Evangelischen Zentralstselle für Weltanschauungsfragen (EZW), "das religiöse Recht. Sie zeigt, wie Islam praktisch gelebt werden soll." Die Scharia umfasst verschiedene Rechtsgebiete – darunter zum Beispiel Zivilrecht und Familienrecht. Sie macht aber auch Vorschriften zur Politik und Staatsführung und regelt, wie ein Gottesdienst zu halten ist. Bestimmte Vergehen sind eindeutig geregelt, längst aber nicht alle. Bekannte Beispiele sind die Strafe für die Abwendung vom Islam - der Tod - oder Diebstahl, der Handabhacken zur Folge hat. Die Scharia umfasst also Rechtsnormen, gleichzeitig behandelt sie aber auch moralische Fragen.

Einer der Schwerpunkte von Friedmann Eißler ist der Isam. Foto: Pressestelle EZW

Sind Streitschlichter gut oder schlecht? "Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten", sagt Eißler. "Erst einmal muss man unterscheiden zwischen Muftis, also Gelehrten, studierte und ausgebildete Richter, die die Scharia auslegen und Recht sprechen", sagt Eißler. Dann gibt es eben auch noch die Streitschlichter, auch Friedensrichter oder Schariarichter genannt, die keine juristische Ausbildung haben, sondern das Amt beispielsweise vom Vater geerbt haben. Ihre Aufgabe: Streitigkeiten beilegen. Darüber hinau kann es aber auch sein, dass dafür Strafverzicht gegen finanzielle Wiedergutmachung und Selbstjustiz in Frage kommt.

"Diese Schlichter haben eine lange Tradition, gehören zum sozialen Gefüge islamischer Staaten. Sie sind eng mit den Begriffen Ehre, Ansehen und Würde verknüpft - und sie sind in Deutschland umstritten", sagt Eißler und erklärt warum: "Erst einmal ist es immer sinnvoll, sich für den Frieden einzusetzen."

Wenn es aber zu Schlichtungen komme, die unter Druck geschehen würden, in denen das Opfer nicht zu seinem Recht komme, dann müsse man das natürlich kritisch betrachten. Und das treffe vor allem Frauen. "In einer patriarchalisch geprägten Hierarchie wie die des Islams, in der auch noch Dinge unter der Hand, nach eigenem Ermessen, geregelt werden, werden die Rechte der Frauen schnell untergraben", sagt er.

Die deutsche Verfassung und die Scharia

Auch in der deutschen Verfassung und der deuschen Rechtsnorm gibt es die Bestrebung nach einer außergerichtlichen Einigung, etwa bei einem Vergleich – ähnlich wie bei Streitschlichern, die sich an die Scharia halten. Und manchmal kann sich die Scharia auf deutsche Rechtsentscheidungen auswirken. "Denn in Deutschland zählt für Migranten nicht nur das Recht vor Ort, auch das Recht des Landes, aus dem sie kommen", erklärt Eißler. "Das gilt jedoch nicht nur für arabische Staaten und somit muslimisches Recht, sondern beispielsweise auch für Menschen aus Indien oder Frankreich und das spezielle Recht." Die Grenze liegt da, wo die öffentliche Ordnung und Anstand und Sitte beeinträchtigt werden.

"Es gibt Bemühungen seitens einiger Muslime, Scharia-Recht auch in Deutschland zu implementieren", sagt Eißler. Das sieht er als Problem. Denn wenn einer Minderheit im Staat ein eigenes Recht zugesprochen würde, entstehe ein Vakuum, ein rechtsfreier Raum, in dem es keine Kontrolle mehr gebe, ob individuelle Menschenrechte eingehalten würden. Ein weiteres Problem, dass schon bei der jetzigen Praxis der Streitschlichter deutlich werde: die Integrationsfrage. Bei der Integration von muslimischen Migranten in Deutschland sei die Ausübung der Streitschlichter "kontraproduktiv", erklärt Eißler, weil das weltliche, christliche Recht und damit die deutsche Tradition und Rechtsgrundlage bei einigen nicht akzeptiert werde.


Maike Freund ist Redakteurin bei evangelisch.de.

Kommentare

Verfasst von Gästin am 21. Januar 2012 - 13:30.

Streitschlichter?!Gut und schön,

wenn aber sich die Scharia dann in der deutschen Justiz wiederfindet? NEIN!!...

wenn aber sich die Scharia dann in der deutschen Justiz wiederfindet? NEIN!!NEIN!
http://www.sueddeutsche.de/politik/frankfurter-koran-entscheidung-in-deu...

Verfasst von ernstwalter am 21. Januar 2012 - 11:17.

Die Scharia und das GG

Der Verfasser des Beitrags weicht der eigentlichen  Frage aus. Recht,...

Der Verfasser des Beitrags weicht der eigentlichen  Frage aus. Recht,Gesetz und Rechtsprechung müssen verfassungskonform sein. Ist das nicht der Fall, ist das Willkür und nicht Recht. Art 20 GG 
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Walter Wasilewski

Verfasst von ernstwalter am 22. Januar 2012 - 12:00.
Kommentar auf: Die Scharia und das GG

Nachtrag EU Menschenrechtskonvention

Interessant ist das Zusatzprotokoll zur EU Konvention ART. Recht auf Bildung...

Interessant ist das Zusatzprotokoll zur
EU Konvention
ART. Recht auf Bildung.

1. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Entschlossen, Maßnahmen zur kollektiven Sicherung gewisser Rechte und Freiheiten außer denjenigen zu treffen, die bereits im Abschnitt I der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (nachstehend als "Konvention" bezeichnet) berücksichtigt sind,
vereinbaren die unterzeichneten Regierungen, die Mitglieder des Europarates sind, folgendes:
Artikel 1
Jede natürliche oder juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, daß das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.
Die vorstehenden Bestimmungen beeinträchtigen jedoch in keiner Weise das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums in Übereinstimmung mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.
Artikel 2
Das Recht auf Bildung
darf niemandem verwehrt werden. Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
Walter Wasilewski
 

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd><p><embed><param><object>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Du kannst andere Kommentare mit [quote]-Tags zitieren.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen