Streitschlichter: Wenn die Scharia über dem Gesetz steht

Mann mit Messer

Im Juni 2009 kam es im Diakonie-Krankenhaus in Bremen zu einer Messerstecherei zwischen zwei Familien. Der Prozess vor dem Gericht verlief im Sande, nachdem die Beteiligten einen muslimischen Schlichter zu Rate zogen - ein Problem für den Rechtsstaat. Foto: iStockphoto

Gastbeitrag - Über Integration von Migranten wird viel diskutiert. Geht es jedoch um die deutsche Justiz, wird klar: Sie wird bei einem Teil islamischer Einwanderern häufig nicht akzeptiert. Oft gilt: "Die Familie steht über dem Gesetz." Das bedeutet konkret: So genannte Schlichter greifen in das deutsche Rechtssystem ein – auch mit Drohungen. An der Entwicklung der Paralleljustiz in Deutschland ist auch das mangelnde Interesse der Richter und Staatsanwälte schuld.

Von Joachim Wagner

"Ich bin ein Krimineller. Mit Ausnahme von Kinder schänden und Frauen vergewaltigen habe ich alles gemacht." Es kostet Mustafa Özbek erkennbar Mühe, diesen Satz über seine Lippen zu bringen. Aber er will es, als Teil des Versuches, seine Vergangenheit zu bewältigen und endlich ein straffreies Leben zu führen. Dazu gehört auch, dass er in Bremen als Streitschlichter bei allen möglichen Konflikten tätig ist, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemüsehändlern über schlechte Ware, aber auch nach Straftaten zwischen Tätern und Opfern und deren Familien.

Solche Befriedungsaktionen vermitteln dem 45-Jährigen ein Glücksgefühl, wie er sagt: "Ich schaffe Probleme aus der Welt und kann Gewalt verhindern. Ich fühle mich dadurch geehrt und denke, mit Verständigungen kann ich ein wenig des Unrechts sühnen, das ich begangen habe." Beim Schlichten führt der Kurde eine Familientradition fort: "Ich habe das Schlichtergen im Blut."

Aber das ist auch ein Problem für den deutschen Rechtsstaat, dem es um eine durchschaubare Rechtsprechung gehen muss. Im Juni 2009 kam es vor und im Diakonie-Krankenhaus in Bremen zu einer Messerstecherei zwischen zwei Familien, bei der ein Türke schwer und fünf andere Raufbolde erheblich verletzt wurden. Die Familien baten ihn um Vermittlung. Geschäftsgrundlage jeder Verständigung ist für Özbek der Versuch, das bereits laufende Strafverfahren zu beeinflussen: "Wenn du dich mit dem Täter verträgst, musst du dich entsprechend verhalten." Das heißt konkret: Das Opfer soll als Zeuge seine Aussage ändern – es kann sich plötzlich nicht mehr erinnern, bagatellisiert die Verletzung oder verweigert in der Hauptverhandlung seine Aussage.

Ein Laiengericht aus Schlichtung, Strafverzicht und Selbstjustiz

So geschah es auch nach dem von Özbek ausgehandelten Friedensvertrag. Die Staatsanwaltschaft musste die Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder beider Familien mangels Beweises einstellen, weil alle Beschuldigten und Zeugen die Taten bestritten, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten oder sich auf Notwehr beriefen. Das Dickicht widersprüchlicher Aussagen war nicht zu durchdringen. Ein Musterbeispiel für das verhängnisvolle Wirken von Streitschlichtern. Sie sind Richter ohne Gesetz in der Tradition der Scharia. Sie werden hinzugezogen bei Ehe- und Familienstreitigkeiten, vor allem aber im Hintergrund von Strafverfahren. In Berlin-Neukölln, Bremen-Huchting oder Essen-Altenessen bilden sie das Rückgrat einer Paralleljustiz. Diese Laiengerichtsbarkeit ruht auf drei Säulen: Schlichtung, Strafverzicht gegen finanzielle Wiedergutmachung und Selbstjustiz.

Die Entwicklung einer Paralleljustiz wirft ein Schlaglicht auf ein bisher weithin unbekanntes Phänomen misslungener Integration: die fehlende Akzeptanz unserer Rechtsordnung und ihrer Institutionen Polizei und Strafjustiz bei einem Teil muslimischer Einwanderer. Ein Arbeitspapier der Bremer Informationsstelle ethnische Clans (ISTEC) formuliert das für libanesische Großfamilien drastisch: "Die Familie steht über dem Gesetz." In manchen muslimischen Ethnien stehen Brauchtum und Scharia über unserer Rechtsordnung.

Unsere Justiz hat zwei Probleme mit ihrem muslimischen Widerpart bisher nicht gelöst. Erstens ist Paralleljustiz nur selten zu erkennen. Der ehemalige Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität bei der Bremer Staatsanwaltschaft und jetzige Bundesanwalt Jörn Hauschild schätzt, dass in 90 Prozent aller Strafverfahren mit Tätern und Opfern aus dem muslimischen Kulturkreis die Schlichtungen nicht bekanntwerden. Die Strafverfolgungsorgane kennen also nur die Spitze des Eisbergs. Und zweitens hat die Justiz bisher kein Mittel gefunden, sich gegen die Schattenjustiz zu wehren. Die Bilanz: 87 Prozent der Verfahren, in deren Hintergrund Streitschlichter tatsächlich oder mutmaßlich die Strippen gezogen haben, endeten mit Freisprüchen oder Einstellungen.

"Das Rechtssystem wird ausgehebelt"

Diese Ohnmacht der Justiz entsteht freilich nur, wenn die Ermittler nicht auf Sachbeweise wie Videos oder DNA-Spuren zurückgreifen können und allein auf Zeugenaussagen angewiesen sind. Carsten Wendt, Dezernatsleiter Organisierte Kriminalität im LKA Berlin, gibt den Notstand offen zu: "Das Rechtssystem wird ausgehebelt. Mit den bisherigen polizeilichen Mitteln ist der Nebenjustiz nicht beizukommen." Ein solcher Warnruf ist selten im Großapparat Strafjustiz. Viele Ermittler begegnen der Herausforderung gewöhnlich ohne Biss. Zwei Beispiele aus der Essener Justiz: Eine Richterin unterbricht eine Hauptverhandlung für sechs Monate, weil das Opfer zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, ob es den Täter be- oder entlasten soll. Und für eine vom Opfer angeregte richterliche Vernehmung braucht die Essener Justiz zwei Monate - ein Zeitraum, in dem sich Täter- und Opferfamilie längst geeinigt hatten, um die Beweislage zu verfälschen.

Was tun? Es gibt engagierte Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Richter, die mit viel Arbeit und Ärger den Streitschlichtern Paroli bieten. In Bremen ist es einer Schwurgerichtskammer in 23 Verhandlungstagen gelungen, zwei Täter aus einer Massenschlägerei mit 15 bis 20 Beteiligten zu überführen. Das Kapitel Beweiswürdigung war 64 Seiten lang. Und auch in Essen sind zwei Messerstecher zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden, obwohl alle Zeugen ihre Aussagen vor der Polizei in der Hauptverhandlung widerrufen hatten. Aber die Mühen von Polizei und Justiz haben sich gelohnt.

Die große Mehrheit der Staatsanwälte und Richter reagiert allerdings mit träger Routine. Es gibt in Berlin, Bremen und Essen keinen einzigen ernsthaften Versuch, einen Streitschlichter wegen Strafvereitelung zu verfolgen. Fast nie haken Staatsanwälte und Richter nach und versuchen bei Aussageveränderungen zu ermitteln, ob Streitschlichter hinter den Kulissen tätig waren. Und sie üben keinen Druck auf Zeugen aus, wenn sich diese nicht erinnern können, offensichtlich die Unwahrheit sagen oder mit juristischen Tricks ihrer Anwälte die Aussage verweigern. Statt mit Ordnungsgeld oder -haft zu drohen und sie notfalls auch zu verhängen, wählen sie den Weg des geringsten Widerstandes und klappen die Akten zu. Genau das ist aber der falsche, weil nicht zielführende Weg.

Es gibt keine Strategie, um die muslimische Gegenjustiz in die Knie zu zwingen

Die Verantwortung für diese Missstände tragen neben den Richtern Generalstaatsanwälte und die Innen- und Justizminister der Länder. Die Strafjustiz hat bisher keine Strategie entwickelt, um die muslimische Gegenjustiz in die Knie zu zwingen. Zugegeben, das ist nicht einfach und politisch überdies delikat. Die Justizhierarchen antizipieren nämlich, dass das Thema Missachtung der deutschen Rechtsordnung durch Muslime ihren Ministern unangenehm ist. Leichter und ohne Schaden kommen sie davon, wenn sie die islamische Paralleljustiz politisch korrekt totschweigen oder bagatellisieren. Das liegt nämlich auf der Linie der politisch Verantwortlichen.

Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue etwa hat sich bisher vor jeder Stellungnahme zur Paralleljustiz gedrückt. Und der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty reduziert das Wirken von Streitschlichtern auf "Einzelfälle", obwohl er bis zur Amtsübernahme Anwalt in Essen war und der Essener Kriminalhauptkommissar Ralf Menkhorst aus seinem Arbeitsalltag weiß, dass Schlichtungen in Essen "gang und gäbe" sind. Die Tradition, Aspekte misslungener Integrationspolitik in Deutschland zu tabuisieren, wird hier um eine neue Facette bereichert.

Die islamische Paralleljustiz ist ebenso wenig ein Randproblem wie die überproportional hohe Belastung von Muslimen in den Kriminalitätsfeldern Gewaltkriminalität Jugendlicher, Intensivtäter, Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität. Für eine effektivere Bekämpfung der Friedensrichter brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern eine mutige und entschiedene Justiz. Mit anderen Worten: einen wehrhaften Rechtsstaat.


Joachim Wagner, Jahrgang 1943, ist Jurist und war bis 2008 stellvertretender Leiter des ARD-Hauptstadtstudios, Berlin. Sein neues Buch ist "Richter ohne Gesetz" (Econ-Verlag).

Dieser Text ist der Ausgabe 2/212 des Magazins  "chrismon" entnommen, das am 27. Januar erschien. Auf evangelisch.de war der Text am 20. Januar 2012 erstmals zu lesen.
 

Kommentare

Verfasst von Ernst Lehmann am 24. Januar 2012 - 0:19.

Endlich

Endlich mal ein Beitrag, der Integrationsprobleme und integrationsunwillige...

Endlich mal ein Beitrag, der Integrationsprobleme und integrationsunwillige Gruppen beim Namen nennt und nichts beschönigt.

Verfasst von Timo Rieg am 22. Januar 2012 - 4:21.

Ein Gerichtsurteil macht's nicht immer besser

Der spiegel hatte das letztes jahr auch schon (Heft 35/2011). "evangelisch.de"...

Der spiegel hatte das letztes jahr auch schon (Heft 35/2011). "evangelisch.de" oder auch Chrismon bleiben weit hinter ihren Möglichkeiten, wenn sie einfach Wagner sein Buch bewerben lassen. Wo Zeugen bedroht, genötigt etc. werden ist das kriminell. Wo sich Menschen aber friedlich außerhalb von Gerichten verständigen, kann man evtl. noch etwas lernen.
Auch evangelische Pfarrer übrigens sollen außergerichtlich tätig sein und vermitteln (wenn sie mal gerade nicht Kirchenverwaltung machen...).

Verfasst von Ernst Lehmann am 28. Januar 2012 - 1:26.

friedliche Verständigung nicht immer ausreichend

Timo Rieg schrieb: Wo Zeugen bedroht, genötigt etc. werden ist das kriminell....

Timo Rieg schrieb:
Wo Zeugen bedroht, genötigt etc. werden ist das kriminell. Wo sich Menschen aber friedlich außerhalb von Gerichten verständigen, kann man evtl. noch etwas lernen.
Auch evangelische Pfarrer übrigens sollen außergerichtlich tätig sein und vermitteln (wenn sie mal gerade nicht Kirchenverwaltung machen...).

Herr Rieg, bei zivilrechtlichen Streitigketen gebe ich Ihnen recht,
nicht aber bei Straftaten.
Bestimmte Rechtsverstösse sind eben keine Privatsache mehr, die man
unter den Beteiligten mithilfe eines Schlichters regeln kann.
Beispiel: Es gibt eine Messerstecherei, bei der jemand verletzt oder
sogar getötet wird. Beide Familien einigen sich auf eine Zahlung.
In einem ordentlichen deutschen Gerichtsprozess ginge es nun neben dem Täter-Opferausgleich auch um die Frage, ob Wiederholungsgefahr besteht,
ob die Gesellschaft geschützt werden muss, ob der Täter evtl in therapeutische Behandlung oder ins Gefängnis muss, ob er vorbestraft wird.
Wie kann ein Gericht feststellen, ob isch ein Täter bereits zuvor etwas zuschulden kommen liess, wenn vorige Taten nie aufgeklärt wurden?
Da geht es nichtmal um Nötigung von Zeugen, es reicht wenn alle freiwillig von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Verfasst von HannoTerbuyken am 24. Januar 2012 - 13:50.

Lieber Herr Rieg, das Problem

Lieber Herr Rieg, das Problem ist nicht die außergerichtliche...

Lieber Herr Rieg,

das Problem ist nicht die außergerichtliche Einigung. Die gibt es ja überall, entweder über offizielle Schlichterstellen oder eben über die direkte Einigung - gerne bei Mietstreitigkeiten beispielsweise in Anspruch genommen. Sobald es aber Institutionen gibt, die sich zur Konflikt- oder Kriminalfalllösung außerhalb des Rechtsystems positionieren, in dem sie sich bewegen, verliert dieses Rechtssystem als letzte Anrufungsinstanz seine Wirkung. Das ist das Kernproblem einer Parallel-Justiz - mit zwei dritten Gewalten im Staat ist eine Gleichbehandlung und Gleichberechtigung schwierig.

****************************
Hanno Terbuyken
evangelisch.de

Verfasst von Timo Rieg am 9. Februar 2012 - 11:55.

Sehr spät ein Dank für Ihre

Sehr spät ein Dank für Ihre beiden Reaktionen und noch eine kurze Präzisierung...

Sehr spät ein Dank für Ihre beiden Reaktionen und noch eine kurze Präzisierung: die "Strafverfolgungsbehörden" haben natürlich ihren Job zu machen. Wir haben aber in Deutschland eine Tendenz, jeden zum Hilfspolizisten zu machen.
Die evangelischen Kirchen sehen sich da hoffentlich anders. Sie mischen sich auch in anderen Fällen da ein, wo doch eigentlich staatliche Organe zuständig sind - das ist doch gerade ihre Aufgabe im Diesseits. Um ein einfaches Stichwort zu nennen: Kirchenasyl.
Bei der Berichterstattung über "den Islam" fällt fast durchgängig auf, wie anders dieser gegenüber dem Christentum gesehen wird. Jeder Islamunterricht in Deutschland (meist: Hinterhof), der nicht in deutscher Sprache stattfindet, ist verdächtig; dass Imame nicht aus Deutschland kommen, sondern etwa der Türkei - ein Unding. Und dass sich Muslime nicht voll anpassen - unglaublich. Umgekehrt aber: Welche Sprache sprechen deutsche Gemeinden im Ausland, weltweit? In welcher Sprache werden die deutschen Kinder "kirchlich unterwiesen"? usw.
Das scheint auch bei Wagner kräftig durch. Die Kirchen würden für sich jederzeit in Anspruch nehmen, eine unabhängige Institution zu sein, die in Sachen Seelsorge & Beratung kein verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft ist. Warum sollten andere Glaubensgemeinschaften nicht ebenso selbstverständlich nach ihren Überzeugungen handeln? Wo das im Konflikt zu hiesigen Gesetzen steht, kann, wird, muss die unabhängige Justiz ihres Amtes walten. Das ist richtig und notwendig, zwingt aber keineswegs in jedem Fall zum Applaudieren. Weil das Ergebnis trotzdem falsch sein kann.
(Schönes Motiv immer wieder in deutschen Krimis: "Strafvereitelung im Amt", wo das Herz der Zuschauer voll auf der Seite der uniformierten Gesetzesbrecher steht, weil jeder fühlt, wie richtig das widerrechtliche Verhalten ist.)

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