Von der Leyen für Gentests an Embryonen im Einzelfall

Vierzelliger menschlicher Embryo

Bei der Präimplantaionsdiagnostik werden menschliche Embryonen im Reagenzglas auf Erbkrankheiten untersucht. Foto: epd-bild / Thomas Lohnes.

PID-Vergleich - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht durch eine begrenzte Zulassung von Gentests an Embryonen das Lebensrecht von Behinderten nicht infrage gestellt.

Deutschland habe in der Vergangenheit im Umgang mit Behinderten viel dazugelernt, sagte die Ministerin am Montagabend in der ARD-Sendung "Beckmann". Ein Großteil aller Behinderungen entstehe im Laufe des Lebens, argumentierte sie. Die Haltung gegenüber behinderten Menschen dürfe nicht an der Präimplantationsdiagnostik (PID) gemessen werden.

Von der Leyen: Begrenzte Freigabe der umstrittenen PID

Die Ministerin sprach sich erneut für eine eng begrenzte Freigabe der umstrittenen PID aus. Dabei sei jedoch eine Einzelfallprüfung etwa bei vorausgegangenen Fehlgeburten oder schweren Erbkrankheiten notwendig. Es sei wichtig, die Eltern in dieser Situation nicht alleine zulassen. Ein Katalog, wann PID zulässig sei, könne nicht durch den Gesetzgeber festgelegt werden. Von der Leyen weicht mit ihrer Forderung vom Beschluss des CDU-Parteitages ab, der sich für ein Verbot der Untersuchungsmethode ausgesprochen hatte.

Auch der Augsburger Weihbischof Anton Losinger lehnte in der Fernsehsendung die Embryonentests grundsätzlich ab. Losinger betonte, es gebe kein abgestuftes Lebensrecht. Mit der Verbindung von Eizelle und Samen beginne das Leben und dieses Leben stehe unter dem Schutz des Grundgesetzes und der Menschenrechte. Auch der embryonale Mensch sei ein Geschöpf Gottes. "Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der auch Menschen mit Behinderung leben können", mahnte der katholische Theologe.

Der Berliner Reproduktionsmediziner Matthias Bloechle sprach sich hingegen für umfassende Embryonentests aus. "Alles, was in der Schwangerschaft diagnostiziert werden darf, sollte schon vorher diagnostiziert werden dürfen." So könne eine spätere Abtreibung vermieden werden. Der Arzt hatte sich 2006 selbst angezeigt, nachdem er Embryonentests in drei Fällen angewandt hatte.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten gentechnisch untersucht und gegebenenfalls ausgesondert. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli vergangenen Jahres hatte die bisherige Rechtsauffassung verworfen, wonach die PID ausnahmslos verboten ist. Die Abgeordneten des Bundestages sollen über die gesetzliche Neuregelung ohne Fraktionszwang entscheiden.

epd

Kommentare

Verfasst von J.R. am 12. Januar 2011 - 2:08.

PID

Prä Implantations Diagnostik: eines der schwersten Themen unserer Gegenwart! Es...

Prä Implantations Diagnostik: eines der schwersten Themen unserer Gegenwart! Es geht hier um unendlich viel mehr als um den (verständlichen) Kinderwunsch einzelner Paare.

Sollte für die PID entschieden werden, entsteht dann womöglich sogar eine Verpflichtung zur genetischen Selektion? Oder wie will man später einem genetisch bedingt schwer kranken, leidenden Menschen klar machen, dass seine Eltern sein Leben quasi durch extrakorporale Befruchtung „erzwungen“ haben? Meines Erachtens besteht diesbezüglich nämlich schon ein feiner Unterschied zwischen natürlicher und extrakorporaler Befruchtung.

PID und extrakorporale Befruchtung gibt es in der letzten Konsequenz nur im Doppelpack.
Im Klartext: Wenn die PID verboten wird, muss auch die extrakorporale Befruchtung verboten werden. Und wenn die PID erlaubt wird, muss sie zwingend bei einer extrakorporalen Befruchtung angewendet werden.

Alles andere ist verantwortungsloses inkonsequentes herumgeeiere. Es gibt in dieser schwierigen Frage keine:
„ja wenn- aber auch nicht -unter gewissen Umständen- möglicherweise-Entscheidungen“ .

Und deshalb brauchen wir zu diesem Thema ALLE Meinungen, ohne Beleidigungen (Schorlemmer) und ohne Polemik. Allein aus den Leserzuschriften von evangelisch.de habe ich persönlich viel gelernt.

J.R.

P.S: Pflichtlektüre ist „Brave new World“ (Schöne neue Welt) von A. Huxley.

Verfasst von Gast am 11. Januar 2011 - 17:17.

Abgestuftes Lebensrecht schon seit jeher

Auch der Augsburger Weihbischof Anton Losinger lehnte in der Fernsehsendung die...

Auch der Augsburger Weihbischof Anton Losinger lehnte in der Fernsehsendung die Embryonentests grundsätzlich ab. Losinger betonte, es gebe kein abgestuftes Lebensrecht.

Selbstverständlich gibt es das. Wir töten jährlich Abermillionen Nutztiere in breitem gesellschaftlichen (und theologischen) Konsens. Worin aber unterscheidet sich aber der Embryo eines Menschen von dem einer anderen Tierart? Wissenschaftliche Antwort: In seiner Gensequenz. Aus dem Unterschied der DNA-Basenabfolgen entwickeln sich die späteren Eigenschaften, die wir als Unterscheidungskriterium zwischen Menschen und (anderen) Tieren heranziehen.

Es ist daher schon logisch völlig ausgeschlossen, ein abgestuftes Lebensrecht auf genetischer Grundlage abzulehnen: Die Gesellschaft verwendet es implizit schon seit jeher, und sie kommt auch gar nicht ohne aus, will sie nicht Zimmerpflanzen und Nutztieren ebenfalls absolute Lebensrechte einräumen. Die einzig kohärente Frage ist die nach der genauen Abstufung.

Verfasst von bundesbedenkent... am 11. Januar 2011 - 22:51.

Dann bleiben wir doch am

Dann bleiben wir doch am Besten bei der traditionellen Abstufung Mensch-...

Dann bleiben wir doch am Besten bei der traditionellen Abstufung Mensch-Nichtmensch. Tendentiell bin ich eher dafür, Nutztieren mehr Lebensrecht zuzusprechen als bestimmten Menschen weniger. Es bedurfte ja vieler Kämpfe und Opfer bis wir das aktuelle Lebsnrecht für den Menschen etabliert haben, daran nun rumschrauben zu wollen empfinde ich vor diesem Hintergrund als... kontraproduktiv.

Verfasst von bundesbedenkent... am 11. Januar 2011 - 13:13.

Man lasse isch auf der Zunge

Man lasse isch auf der Zunge zergehen, was hier passiert: Die...

Man lasse isch auf der Zunge zergehen, was hier passiert: Die Bundesarbeitsministerin spricht sich dafür aus, daß PID zugelassen wird, wenn auch nur im Einzelfall. Damit wird dann im Einzelfall der "arbeitsfähige" Embryo zur Welt gebracht. Frau von der Leyen denkt sicherlich nicht in diesen Kategorien, aber es hinterläßt ein "Gschmäckle".

Unrecht hat sie, wenn sie meint, die Haltung gegenüber behinderten Menschen dürfe nicht an der PID gemessen werden. Bei der PID werden Embryonen aufgrund von Behinderung aussortiert und getötet.

Wenn ein Mensch einen anderen Menschen aufgrund dessen politischer Überzeugung, Hautfarbe oder Religion angreift und verletzt, vielleicht sogar tötet, dürfen wir den Täter dann nicht ach am Umgang mit eben diesem anderen Menschen messen? Ja an was denn dann?

Jedenfalls hat Frau von der Leyen verstanden, daß ein Katalog ungeeignet ist, weil Schicksale nicht in Kataloge passen nd an den Grenzen der Definitionen nur neues Leid entstehen würde. Deshalb also Einzelfallprüfung. Doch wer prüft den Einzelfall? Und aufgrund welcher Kriterien? Oder soll er frei darüber entscheiden, je nach Gemütslage? Denn welche Kriterien für die Einzelfallprüfung auch immer herangezogen werden, sie bringen wieder das Problem des Kataloges mit sich, daß es an den Rändern wieder zu Leid kommt. Will man dieses Leid nicht aushalten, ist die einzige Möglichkeit dem auszuweichen, den Dammbruch zuzulassen, und immer mehr PID nach Einzelprüfung zu bewilligen.

Ist man aber bereit, das Leid auszuhalten, um den Dammbruch zu verhindern, dann ist die konsequenteste und einfachste Lösung die des Verbots der PID. Wahrscheinlich unterm Strich ach diejenige, mit dem wenigsten Leid.

Bloechle hat in seinem Statement einen wichtigen Punkt getroffen: Wenn das Kind per Spätabtreibung selektiert werden darf ist es unlogisch, die PID-Selektion zu verbieten. Tatsächlich haben wir über die Spätabtreibung schon lange das Problem, daß die Haltung gegenüber Behinderten gelitten hat. Deshalb fände ich es nr konsequent, neben der PID auch gleich die Spätabtreibung zu verbieten.

Wer sich entscheidet, ein Kind zu bekommen, der nimmt damit eine Verantwortung auf sich, und die ist nicht zu unterschätzen. In einer Gesellschaft, in der der Behinderte so viel gilt wie der Gesunde, gibt es kein Recht af ein gesundes Kind. Sich dem zu stellen ist Teil der Verantwortung, die man übernimmt, wenn man ein Kind bekommt. Und grundsätzlich stellt sich diese Frage schon in dem Moment, wo man Geschlechtsverkehr hat, denn Kondome können platzen und Pillen vergessen werden.

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