Einzelhandel - Wenn in den Kirchen zur Weihnachtszeit das Lied "Süßer die Glocken nie klingen" gesungen wird, ist dabei von Kommerz keine Rede. Doch in Berlin werden an diesem ersten Adventssonntag neben den Glocken vor allem auch die klingelnden Kassen der Geschäfte zu hören sein. Ob dies auch künftig an allen Adventssonntagen gilt, entscheidet am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Gegen das liberale Berliner Ladenöffnungsgesetz hatten die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und das katholische Erzbistum vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt. Nach der seit 2006 geltenden Regelung dürfen in Berlin die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen von 13 bis 20 Uhr. Dies ist in keinem anderen Bundesland erlaubt.
Weniger weitreichend sind die Vorschriften der anderen Bundesländer. Dort dürfen Geschäfte nur an drei bis sechs Sonntagen öffnen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Bundesländer über. Ausnahmen zu diesen Regelungen gelten etwa in Kur-, Tourismus-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten. So erlaubt etwa die Bäderverordnung Schleswig-Holstein eine Ladenöffnung an mehr als 40 Sonntagen im Jahr.
Grundsatzfrage
Bei der mündlichen Verhandlung im Juni wies Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier darauf hin, dass es um die Grundsatzfrage "nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen" geht.
Der damalige EKD-Ratsvorsitzende und Berliner Bischof Wolfgang Huber hatte vor den Richtern des ersten Senats die weitreichenden Regelungen kritisiert, die von einem "beunruhigenden Mangel an religiöser und kultureller Achtung" zeugten. Der "Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung" sei ein wichtiges Element der Lebenskultur und habe eine Jahrtausende alte, umfassende Tradition. Schon werktags reize das Berliner Gesetz mit Öffnungszeiten rund um die Uhr "alles aus", sagte Huber. Durch die Ladenöffnungen an allen vier Adventssonntagen werde die Vorweihnachtszeit "weitgehend durch Kommerz" beherrscht, kritisierte der Berliner Bischof. Dies greife in "eklatanter Weise in den kirchlichen Kalender" ein.
Unterstützung erhielten die Kirchen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die jedoch nicht selbst geklagt hat. Der rot-rote Senat ist dagegen überzeugt davon, dass seine Regelung Bestand haben wird. Als Bundeshauptstadt müsse Berlin den Touristen vergleichbare Angebote bieten wie etwa Paris oder London.
Einzelhandel setzt auf Umsatz
Auch für den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der fürs diesjährige Weihnachtsgeschäft mit einem Umsatz von 73 Milliarden Euro rechnet, sind die Ladenöffnungen verfassungsgemäß. Einen besonderen Schutz für Adventssonntage gebe es im Grundgesetz nicht. Zwischen dem bedauernswerten Rückgang des Gottesdienstbesuchs und den Ladenöffnungszeiten gebe es keinen Zusammenhang. Vielmehr sollten die Kirchen an verkaufsoffenen Sonntagen selbst mehr Angebote machen.
Arbeitswissenschaftler hatten bei der mündlichen Verhandlung "so wenig Sonntagsarbeit wie möglich" empfohlen. Auch wenn die Gesundheit nicht automatisch beeinträchtigt werde, sei dies ein Risikofaktor.
Das Urteil wird bundesweit mit Spannung erwartet. Schließlich wird die höchstrichterliche Entscheidung auch eine Signalwirkung für alle anderen Bundesländer haben. In Sachsen haben die Kirchen vor dem Oberverwaltungsgericht erstritten, dass Läden an Sonntagen nur ausnahmsweise und schon gar nicht an allen vier Adventssonntagen öffnen dürfen.
Ausnahme "Bäderregelung"
In Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Druck der Kirchen die ursprüngliche "Bäderregelung" bisher nur leicht eingeschränkt. 2008 war dort die Ladenöffnung in über 140 Orten an fast allen Sonntagen im Jahr gestattet worden. Erst am 26. November hatten die Kirchen in Schleswig-Holstein Beschwerde gegen die dortige Bäderverordnung eingelegt und deren Überprüfung gefordert.
Im Grundgesetz ist der Sonntagsschutz in Artikel 140 formuliert, der aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen wurde: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Wie dies zu interpretieren ist, verkünden die Karlsruher Richter unter Vorsitz von Präsident Hans-Jürgen Papier am Dienstag - zwei Tage nach dem viele Berliner den 1. Adventssonntag nicht nur zu Hause, sondern auch mit einem Einkaufsbummel durch die Geschäfte feierten.
epd
Kommentare
RE: Klage: Wie heilig ist der Sonntag noch?
"Wenn in den Kirchen zur Weihnachtszeit das Lied "Süßer die Glocken nie klingen" gesungen wird, ist dabei von Kommerz keine Rede."
Das wird in den Kirchen hoffentlich überhaupt nicht gesungen. Das ist ein Schmachtfetzen aus dem 19. Jahrhundert, der mit dem Evangelium nichts zu tun hat.
RE: RE: Heiliger Sonntag?
Wofür machen die Kirchen sich stark? Eine Minderheit will der Mehrheit ihre Lebensregeln vorschreiben. Was wird, wenn Kirche nur noch 10% der Menschen als Mitglieder hat? Warum nur verbieten und regeln? Wenn Kirche nicht Alternativen für ein gelungenes Leben anbietet, wird sie bald nicht mehr gehört werden. Und wenn dann noch immer wieder für eine sinnvolle Sonntagsgestaltung der Gottesdienst genannt wird, ist es nicht weit her. Kirche ist so weit von den Menschen weg und trifft den Lebensnerv kaum noch. Dass Konsum nicht alles ist, weiß ich, aber dann muß ich rüber bringen, was denn mehr sein kann. Tausende pendeln jedes Wochenende über verstopfte Autobahnen nach Hause. Die sind vielleicht sogar froh, mal einen Tag zu haben, in Ruhe einzukaufen. Das bringt sie nicht vom Lebenssinn ab. Warum begehrt Kirche nicht gegen diesen Massentransfers auf? Gibts dafür kein Gebot? Warum schreit sie nicht auf gegen diese Arbeitsmarktpolitik, in der Familien auf Jahre hinweg getrennt und belastet werden. Da rettet der Sonntag überhaupt nichts mehr....Warum schreit Kirche nicht auf, wenn bespitzelt und gemobbt wird und das Leben von Menschen zerstört wird, mehr als ein vershoppter Sonntag es tun kann. Das ist doch im wahrsten Sinn ein scheinheiliger Kampf! (Das keiner denkt, ich bin ein böser Atheist - ich bin sehr aktiver Christ)
Heiliger Sonntag???
In Brasilien gilt das so anscheinend nicht. Die Quote der Katholiken liegt da bei um die 90% und trotzdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass da rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche die Läden geöffnet haben. Da würde niemand auf so etwas kommen.
Scheinheilig ist der Sonntag wohl eher, fürchte ich. Müssen die Kirchen sich eigentlich in alles einmischen?
Viele Grüße
Ralf
RE: RE: Klage: Wie heilig ist der Sonntag noch?
Da sollte man aber vieles nicht mehr singen, z.B. "Stille Nacht", Jesus war bestimmt kein Knabe im lockigem Haar".....
RE: RE: RE: Klage: Wie heilig ist der Sonntag noch?
Nun, nach dem Urteil werde ich zuküntig mich weigern, an Sonntagen zu arbeiten - weil Kirche es so will. Wieviele Sozialpädagogen und Ärzte, nur als Bespiel, gibt es in KIRCHLICHEN EINRICHTUNGEN, die sonntags arbeiten müssen, damit "es läuft"? Bigotterie ohne Ende.. Die Kirche beruft sich auf etwas aus Anfang des 20. Jahrhunderts - sehr zeitgemäß. Ebe so zeitgemäß, wie die stinklangweiligen Gottesdienste und Kirchenlieder.. es müffelt überall und ich kann mir ECHT nicht vorstellen, dass das im Sinne des "Erfinders" war..
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