Zeitungsverleger klagen gegen die "Tagesschau"-App der ARD

Tagesschau-App

Gegen die Nachrichten der Tagesschau-App der ARD (hier auf einem iPhone zu sehen) ziehen die Zeitungsverlage vor Gericht: Sie sind der Ansicht, dass die Textanteile den Zeitungen Konkurrenz machen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wettbewerb - Acht Zeitungsverlage ziehen gegen die "Tagesschau"-App der ARD vor Gericht. Sie sehen in dem Online-Angebot in der gegenwärtigen Form eine rechtswidrige Konkurrenz.

Am Dienstag sei Klage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht worden, sagte der Vorsitzende des Verlegerverbandes NRW, Christian Nienhaus, beim Medienforum NRW in Köln. Zu den Klägern gehören außer der WAZ Mediengruppe, deren Geschäftsführer Nienhaus ist, nach dessen Aussage auch andere führende Verlage.

Konkurrenz befürchtet

Sie sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen durch die "Tagesschau"-App angeboten werden, den Zeitungen Konkurrenz machen. Solche kostenlosen Angebote der gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF machten den Markt für die Verlage kaputt, argumentierte Nienhaus. Die "Tagesschau"-App ist eine Software, die Inhalte des Online-Angebotes der "Tagesschau" auf Smartphones und Tablet-Computer (wie Apples iPad) bringt.

Die Sender hatten die Kritik bereits am Wochenende zurückgewiesen. "Tatsache ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Verbreitungswege, also Radio, Fernsehen und Internet, nutzen kann - das ist sogar höchstrichterlich bestätigt", hieß es von der ARD. Das ZDF verwies darauf, dass die Online-Angebote einen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Dabei seien aus Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Verleger zahlreiche Seiten aus den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten entfernt worden.

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ...

Christian Nienhaus, Geschäftsführer der an der Klage beteiligten WAZ-Mediengruppe, sagte beim Medienforum NRW, die für Smartphones geeignete und kostenlose Anwendung der "Tagesschau"-App sei ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Normen. Mobile Endgeräte wie Smartphones seien für die Presse eine begründete Chance, für die von den Redaktionen produzierten Inhalte Geld zu bekommen. "Es ist nicht statthaft, wenn dieses zarte Pflänzchen ausgerechnet vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder zertreten wird", sagte Nienhaus.

Lutz Marmor, Intendant des beklagten NDR, reagierte gelassen auf die Klage der Verlage. Der Rechtsweg stehe jedem offen. "Ich bin aber zuversichtlich, dass wir am Ende bei den zu erwartenden Verfahren obsiegen werden", sagte Marmor. Er habe Verständnis für die Wahrnehmung von Interessen, aber auch der NDR habe die Interessen der Gebührenzahler zu wahren. Bislang hätten sich 1,7 Millionen Menschen die kostenlose Anwendung für ihre Smartphones runtergeladen.

... oder "Fortsetzung der alten Schlachten"?

ZDF-Intendant Markus Schächter nannte die Klage der Verleger eine "Fortsetzung der alten Schlachten durch Bewachen der alten Türen". Die wirkliche Bedrohung der wirtschaftlichen Grundlagen von Qualitätsmedien komme von großen Infrastrukturanbietern wie Google und Yahoo. Für die Zeitungen mit Anspruch wie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei es überlebenswichtig, im Netz präsent zu sein. Schächter warb in diesem Zusammenhang für den Ausbau von Kooperationsmodellen nach dem Muster der Zusammenarbeit zwischen ZDF und der Wochenzeitung "Die Zeit".

Nach Angaben des BDZV gehören zu den Klägern die Berliner Axel Springer AG ("Die Welt"), die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, die Süddeutsche Zeitung GmbH, die WAZ-Mediengruppe, die Mediengruppe DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger"), die Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, die Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH ("Flensburger Tageblatt") sowie die Dortmunder Lensing Medien GmbH ("Ruhr Nachrichten").

dpa/epd

 

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