Bundesrat - Keine Benachteiligung wegen sexueller Identität: Die Stadtstaaten wollen ein Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen ins Grundgesetz aufnehmen lassen.
Berlin, Hamburg und Bremen brachten am Freitag in Berlin einen Antrag auf eine Erweiterung des Grundgesetz-Artikels 3 in den Bundesrat ein, wonach niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden soll. Die Länderkammer wird über den Antrag beraten. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Der Regierende Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) begründete den Antrag der Stadtstaaten mit der historischen Verantwortung Deutschlands und der Weiterentwicklung der Gesellschaft und des Rechts. Er sagte, die Homosexuellen seien als einzige, von den Nationalsozialisten systematisch verfolgte Gruppe bisher nicht in den Artikel 3 aufgenommen worden. Mit Blick auf die Gegenwart sagte Wowereit, das Land sei reif für einen solchen Beschluss. Es bekenne sich damit als offene und moderne Republik mit einem "Leitbild der Vielfalt".
von Beust: In manchen Milieus offene Verhöhnung
Der Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sagte, eine Verfassungsänderung ändere nicht die Wirklichkeit, doch gebe sie eine klare Orientierung. Er wies darauf hin, dass trotz aller Fortschritte bei der Gleichstellung der Homosexuellen mancherorts die Probleme wieder zunähmen. In bestimmten Milieus würden Schwule und Lesben offen verhöhnt. Als Beispiele nannte von Beust muslimische Jugendmilieus in den Großstädten und Bereiche des Sports, etwa den Fußball sowie Teile des Vereinslebens. Auf dem Land gebe es einen größeren Anpassungsdruck als in den Städten. In den Städten komme es indes zunehmend zu gewalttätigen Angriffen, sagte von Beust.
Die scheidende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte den Antrag der Länder. Ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz spiegele einerseits die realen und rechtlichen Verbesserungen für Homosexuelle wider. Zum anderen helfe es, noch bestehende rechtliche Ungleichheiten zu beseitigen. Zypries nannte das Beamten- und Versorgungs- sowie das Steuerrecht. Es sei nicht einzusehen, das homosexuelle Paare, die füreinander Verantwortung übernehmen, schlechter gestellt seien.
Artikel 3 des Grundgesetzes enthält das Gleichheitsgebot. Danach darf niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens und seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 1994 wurde der Artikel um das Diskriminierungsverbot von Behinderten ergänzt.
Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, stand Homosexualität unter Strafe. Ab Ende der 50er Jahre wurden sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Diskriminierung der Homosexuellen geht erst seit den 70er Jahren zurück. 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.





Kommentare
RE: Grundgesetzänderung für Gleichstellung Homosexueller?
Ich sehe das sehr,sehr kritisch. Nicht dass der Artikel 3 nicht geändert werden sollte, dass niemand mehr wegen irgendetwas diskriminiert werden kann. Aber so?
Was ist mit Sauna, Dusche, Toiletten usw.. Wird das nun zusammen gelegt oder werden auch Schwule und Lesben von Heteros getrennt. Immerhin hat jeder ein Recht auf Intimsspähre.
Zudem müsste die sexuelle Identität unmissverständlich mit 16 in den Personalausweis geschrieben werden um die Sache amtlich zu belegen.
“Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung gegenüber der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung.” - Dietrich Bonhoeffer
RE: Grundgesetzänderung für Gleichstellung Homosexueller?
natürlich möchte die Stadtstaaten das.
Herr von Beust und Herr Wowereit können ja mit Frauen nichts anfangen.
Ich denke es sollte aber ein Unterschied in der Behandlung von Ehepaaren und Paaren mit eingtragener Lebenspartnerschaft sein.
RE: RE: Grundgesetzänderung für Gleichstellung Homosexueller?
Lieber Gast,
Sie haben ja eine spannende Vorstellung von Demokratie - wie fatal wäre es, wenn in den Stadtstaaten allein die regierenden Bürgermeister einfach entscheiden könnten, was getan und gelassen wird (Egal ob sie schwul sind oder nicht).
Ich denke, dass wird wohl eher eine mehrheitlich getragene Entscheidung sein, und zwar eines Senats der diese Bürgermeister bewußt gewählt hat.
Dennoch stimme ich Ihnen zu, dass über die Behandlung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren (mit und ohne Kinder) nachgedacht werden muß, egal ob man in diesem Reflektionsprozess zum Ergebnis einer unterschiedlichen Behandlung kommt oder nicht.
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