Koch will Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger

Sozialpolitik - Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat mit seinem Vorschlag, Hartz-IV-Empfänger sollten zur Arbeit verpflichtet werden, für heftige Kritik gesorgt. Ein Sprecher der Betroffenen sprach von "übler Hetze" und nannte Koch einen "Brandstifter". Empört äußerte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Niemand dürfe "das Leben von Hartz IV als angenehme Variante" ansehen, sagte Koch der "Wirtschaftswoche". Deshalb müsse jedem Empfänger von Arbeitslosengeld II abverlangt werden, dass er einer Beschäftigung nachgeht, "auch niederwertiger Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung". Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ging auf Distanz zum stellvertretenden CDU-Chef. Sie wies darauf hin, dass es bereits jetzt ausreichende Sanktionen für den Fall gebe, dass zumutbare Jobs abgelehnt werden. 

Es könne kein "funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System geben, das nicht auch ein Element von Abschreckung enthält", sagte Koch. Mit einer solchen Regelung müssten aber höhere Hinzuverdienstgrenzen einhergehen, damit sich Arbeiten auch lohne. "Im Augenblick geben wir den Beteiligten das Signal, sich in Hartz IV mit einem kleinen Zusatzjob einzurichten. Denn wenn sie mehr eigene Anstrengungen unternehmen, ist das zu ihrem Nachteil."

"Beschimpfungen lösen das Problem nicht"

Von der Leyen erklärte in Berlin, viele Hartz-IV-Empfänger könnten nicht arbeiten, weil sie keine Kinderbetreuung finden, keine Schulbildung oder keinen Beruf haben. "Das Problem lösen wir nicht, indem wir sie beschimpfen, sondern gezielt helfen." Es gebe zwar einige schwarze Schafe. "Aber deswegen dürfen wir nicht alle Hartz-IV-Empfänger in eine Ecke stellen." Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten müssten allerdings überall konsequent angewendet werden. Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Peter Weiß, betonte, dass das Gesetz bereits jetzt Sanktionen vorsehe, die aber strenger angewendet werden müssten.

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte der "Welt am Sonntag": "Es ist schon fast unanständig, mit diesem Vorstoß zu suggerieren, dass die Arbeitslosen arbeitsscheu wären." Die übergroße Mehrheit der Arbeitslosen suche händeringend nach anständiger, guter und zumutbarer Arbeit. Der Sprecher des Erwerbslosenforums, Martin Behrsing, erklärte, mit seinen «brutalstmöglichen Vorschlägen" sei Koch sei "ein Brandstifter von sozialen Unruhen". Der CDU-Vize vertrete einzig die Interessen des Kapitals, deren Vertreter maßgeblichen Anteil an der Arbeitslosigkeit hätten. Statt einer Arbeitspflicht und Ausweitung der Minijobs seien ein Mindestlohn von 10 Euro und eine sofortige Anhebung des Hartz-IV-Eckregelsatzes auf 500 Euro nötig.

"Was Koch da absondert, ist mittelalterlich", kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Klaus Ernst. "Wer in die Arbeitslosenabsicherung ein Abschreckungselement einbauen will, riskiert mit voller Absicht, dass Menschen auf der Strecke bleiben." Arbeitslose müssten schon heute nahezu jeden angebotenen Job annehmen, wenn sie nicht ihre Unterstützung riskieren wollen. "Die einzige noch mögliche Verschärfung wäre ja, dass man die Menschen zwingt, ganz ohne Lohn zu arbeiten."

epd

Kommentare

Verfasst von Gast am 11. April 2010 - 10:28.

Landesverfassung Bremen

Präambel zur Landesverfassung Bremen: Erschüttert von der Vernichtung, die die...

Präambel zur Landesverfassung Bremen:

Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Mißachtung der persönlichen Freiheit und der Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat, sind die Bürger dieses Landes willens, eine Ordnung des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, in der die soziale Gerechtigkeit, die Menschlichkeit und der Friede gepflegt werden, in der der wirtschaftlich Schwache vor Ausbeutung geschützt und allen Arbeitswilligen ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird.

und Artikel 8:

Jeder hat die sittliche Pflicht zu arbeiten und ein Recht auf Arbeit.

Damit ist für Bremen Alles gesagt.

Wer also die sittliche Pflicht zur Arbeit hat, dem muß auch eine zugewiesen werden, damit er zu seinem Recht kommt.
Wer dann nicht will, hat auch kein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein.

Verfasst von systemix am 17. Januar 2010 - 23:10.

RE: Koch will Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger

Der Herr Roland Koch fordert also eine Arbeitsdienstpflicht. Jene wurde 1938...

Der Herr Roland Koch fordert also eine Arbeitsdienstpflicht. Jene wurde 1938 von den Nationalsozialisten eingeführt. Unter anderem wurden so die Autobahnen und die Reichswerke „Hermann Göring“ gebaut. Interessant in welche geistige Nähe dieser Vorschlag rückt. Abstoßend ist allerdings auch, dass der Herr Koch sehr genau weiß, was er sagt. Seine Hetze zielt auf die rechten Wählerstimmen, die gern Arbeitslager für Andersdenkende fordern. Sie werden dem Vorschlag begeistert applaudieren. Roland Koch weiß ganz genau, dass diese Idee überhaupt nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Es geht nur um billige Meinungsmache und Volksverdummung.

Das Motiv der Abschreckung ist ja nicht neu. Nur sagt es jemand jetzt öffentlich. Es geht um die Stigmatisierung von Bevölkerungsteilen. Wer im Leistungsbezug von SGB II (Hartz IV) steht, weiß welche Einschränkung seiner Grundrechte er in Kauf nehmen muss. Das geht soweit, dass er nicht einmal mehr die Möglichkeit hat einen Arbeitsplatz anzunehmen, weil eine starke Sehbehinderung zum Beispiel eine Brille im Werte von 250 Euro (Brillendiscounter) erfordert. Die muss er aber vom Angesparten bezahlen. Der Umzug in eine andere Region wegen eines neuen Arbeitsplatzes wird mit 400 Euro vergütet. Für das Anmieten der Wohnung und die Mietkaution ist in Vorleistung zu treten. So einfach ist das. Zum Schluss winken pro Jahr Leistungsbezug nach SGB II rund 2,50 Euro Rentenanwartschaft. Dies nur als wenige Stichworte zum Thema „Abschreckung“.

Roland Koch weiß um die Unmöglichkeit einer solchen Arbeitsdienstpflicht. Sie ist nur als öffentliche Pflicht wie die Wehrpflicht oder der Zivildienst zulässig. Lediglich im Verteidigungs- oder Spannungsfall erlaubt der Artikel 12 a des Grundgesetzes eine vorübergehende Dienstpflicht. Jene ist jedoch nur dann angezeigt, wenn der äußere Notstand ausgerufen wird.

Manchem Zeitgenossen mag das Gebaren dieser Regierung bereits als innerer Notstand vorkommen – aber bei dem hessischen Ministerpräsidenten ist wohl eher der geistige Notstand ausgebrochen.

Verfasst von Gast am 18. Januar 2010 - 16:48.

RE: RE: Koch will Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger

Interessanter Artikel vom SWR zum Thema Hartz IV: http://www.swr.de/nachrichten...

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd><p><embed><param><object>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Du kannst andere Kommentare mit [quote]-Tags zitieren.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen