Wendt: Überwachung von Straftätern überlastet Polizei

Ein Beamter verschließt eine Tür in einem Gefängnistrakt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel im Norden Berlins.

Gefängnistrakt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel in Berlin: Im deutschlandweit größten Männergefänggnis wird die Entlassung von Sicherungsverwahrten mit Hochdruck und bis ins Detail vorbereitet. In Berlin sind sieben Gewalt- und Sexualstraftäter von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Freilassung Sicherungsverwahrter betroffen, sechs davon sitzen in Tegel. Foto: dpa / Arno Burgi

Sicherungsverwahrung - In der Debatte um die Sicherungsverwahrung hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, vor einer Überlastung der Polizei gewarnt.

"Die ständige Überwachung ist mit unserem Personal dauerhaft nicht machbar und stellt uns vor unlösbare Probleme", sagte er der "Bild"-Zeitung (Montag). Mit der 24-Stunden-Überwachung eines einzelnen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen gefährlichen Straftäters seien bis zu 25 Polizisten beschäftigt. "Wenn 300 Gefährder aus der Haft entlassen werden sollten, kostet die Überwachung den Staat bis zu 600 Millionen Euro", sagte Wendt.

Neues Bundesgesetz gefordert

Auch Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und sein bayrischer Kollege Joachim Herrmann (CSU) warnten vor zu großen Belastungen für die Polizei. "Eine solch hohe Zahl von gefährlichen Sexualstraftätern vor der Bevölkerung zu schützen, darf nicht auf dem Rücken der Polizei ausgetragen werden", sagte Schünemann der "Bild"- Zeitung. Die Sicherungsverwahrung dürfe "auf gar keinen Fall durch Polizeiüberwachung ersetzt werden", meinte auch Herrmann. Wie Schünemann forderte er die Bundesregierung zum raschen Handeln auf: "Wir brauchen dringend noch in diesem Jahr ein neues Bundesgesetz, um die Freilassung hoch gefährlicher Straftäter zu verhindern."

Das Magazin "Focus" hatte berichtet, dass allein in diesem Jahr etwa hundert gefährliche Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung freikommen könnten. Insgesamt wären knapp 300 Täter - meist Sexualstraftäter - von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen.

Das Gericht hatte moniert, dass die Sicherungsverwahrung bei zahlreichen Sexual- und Gewaltverbrechern rückwirkend auf unbegrenzte Zeit verlängert wurde, obwohl bei ihrer Verurteilung eine Verwahrung im Anschluss an die Haftzeit auf maximal zehn Jahre befristet war. Die Frist wurde erst 1998 aufgehoben.

dpa

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