Praxis - Während es beim 2. Ökumenischen Kirchentag in München kein gemeinsames Abendmahl von Protestanten und Katholiken geben wird, ist an anderen Orten die christliche Gemeinschaft am "Tisch des Herrn" längst geübte Praxis. In Krankenhäusern, Gefängnissen und auch in einzelnen Gemeinden gehen evangelische und katholische Christen regelmäßig gemeinsam zum Abendmahl beziehungsweise zur Eucharistie.
Diese Praxis einer eucharistischen Gastfreundschaft verstößt gegen die Grundregeln der katholischen Kirche, die sich zusammen mit der orthodoxen Kirche allein in der Nachfolge der Apostel sieht. Aus dieser Perspektive haben Abendmahlsfeiern anderer Konfessionen keine Gültigkeit, weil die Geistlichen, die die Feier leiten, dazu eigentlich gar nicht berechtigt seien. Allerdings sei es "theologisch verantwortbar und in vielen Fällen pastoral sogar geboten", einander gegenseitig zum Mahl einzuladen, schreibt das katholische Institut für Ökumenische Forschung Tübingen in einem Thesenpapier. Die ökumenische Arbeit habe einen Stand erreicht, der "gebietet, zu einer offiziellen Praxis eucharistischer Gastfreundschaft als Normalfall zu kommen".
Keine öffentliche Stellungnahme
Menschen in extremen Situationen wird auch jetzt schon von halboffizieller katholischer Seite die Teilnahme am gemeinsamen Abendmahl zugestanden. Einige Klinikseelsorgen weisen auf ihrer Internetseite darauf hin, dass alle Christen an den Gottesdiensten teilnehmen können. Diese werden dort im wöchentlichen Wechsel katholisch und evangelisch gefeiert. Aus Bedenken, diese Praxis der auch das Abendmahl integrierenden Gastfreundschaft könnte Schaden nehmen, möchten die Seelsorger in den Krankenhäusern nicht öffentlich Stellung beziehen. "Das Heil der Seelen ist das höchste Gesetz", erklärt der katholische Seelsorger einer Uniklinik unter Berufung auf den letzten Satz des Kirchenrechtes.
In den Vollzugsanstalten ist die Lage ähnlich. Im Knast kann ein Mensch "nur aus juristischen Gründen vom Gottesdienst ausgeschlossen werden", sagt ein Gefängnisseelsorger. Habe jemand in diesen pastoralen Sondersituationen das Bedürfnis, seinen Glauben durch Teilnahme an der Eucharistie zum Ausdruck zu bringen, sei es durchaus angemessen, dieser Öffnung den Vorrang zu geben, findet Thomas Broch, Pressesprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Schwierig für Partner unterschiedlicher Konfessionen
Eine schmerzliche Situation erleben Familien, in denen die Partner unterschiedlichen Konfessionen angehören und die ihrer Kirche verbunden sind. Streng genommen müssten sie am Sonntagvormittag getrennte Wege zu den Gottesdiensten ihrer jeweiligen Kirche gehen. Viele gehen wechselweise in den katholischen und evangelischen Gottesdienst. Dort nehmen sie dann beide an der Eucharistie beziehungsweise am Abendmahl teil. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein "verantwortungsbewusster Seelsorger" Christen von der Kommunion (Eucharistie) zurückweist, sagt Broch. In der seelsorgerischen Praxis seien eben auch menschliche Erwägungen im Spiel: "Das eine sind die Buchstaben des Gesetzes, das andere ist die pastorale Notwendigkeit."
Im Dekanat Neresheim (Ostalbkreis/Baden-Württemberg) gibt es eine Teilgemeinde, in der die gemeinsame Kommunion akzeptiert ist. "Uns verbindet der Glaube an Gott", sagt eine Katholikin aus dem Dekanat. Sie empfiehlt den Kirchen, dieses Thema endlich anzugehen. Denn die klaren Regeln, die sich mit dem religiösen Alltag oft nicht verbinden ließen, sorgten bei Traditionsbewussten für Verwirrung. Es gebe zu viele Unterschiede, allein in der Heiligen- und Marienverehrung, sagt ein anderer Katholik aus dem Dekanat und fügt hinzu: "Dennoch eint die Konfessionen der Glaube. Ich bin für Einheit in der Vielfalt."
Grenzen klar definiert
Für die Ökumene hat sich die katholische Kirche mit dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) geöffnet. Die Grenzen sind allerdings klar definiert: Eucharistiegemeinschaft ist nach römisch-katholischem Verständnis Zeichen und Vollzug der Einheit, die Übereinstimmung im Wesentlichen des Glaubens voraussetzt. Die Kirchen der Reformation stimmen nicht damit überein. "Wer bin ich, dass ich jemand vom Tisch des Herrn ausschließen könnte, zu dem Jesus selbst alle Menschen eingeladen hat", ist die Position vieler evangelischer Pfarrer.
Während des 1. Ökumenischen Kirchentages 2003 hatten zwei Gottesdienste in der Berliner Gethsemane-Kirche außerhalb des offiziellen Kirchentagsprogramms für Aufregung gesorgt. Dort verteilte ein katholischer Pfarrer die Kommunion auch an Protestanten, und ein anderer empfing das evangelische Abendmahl. Dieser Verstoß gegen katholisches Kirchenrecht blieb nicht ohne Nachspiel. Die katholischen Pfarrer Bernhard Kroll und Gotthold Hasenhüttl wurden anschließend von ihren Bischöfen diszipliniert.







Kommentare
Herrenmahl - nur in Nischen
... stirbt die Wahrheit als erstes, so sagt man von vielen kritischen Bereichen unseres Lebens. Nach dem obigen Bericht habe ich mich gefragt, ob die Ökumene auch dazu gehört - denn der letzte Satz ist ja wohl ein Ding. Da heißt es, dass Bernhard Kroll und Gotthold Hasenhüttle "von ihren Bischöfen disziplinier" worden sind. Das stimmt zwar, ist aber extrem verharmlosend dargestellt - wegen der Ökumene? Hasenhüttle ist von Bischof Marx suspendiert worden, ihm wurde die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen. Als er sich mit einer Beschwerde an den Vatikan (Kongregation für die Glaubenslehre) wandte, bestätigte Kardinal Ratzinger (!) den bischöflichen Entscheid. Als Bischof Marx Hasenhüttle die kirchliche Lehrerlaubnis entzog (der Gottesdienst auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag in Berlin war eine "Straftat"!), wandte dieser sich wieder an Papst Benedikt XVI. Ohne Erfolg: Die genannte Kongregation bestätigte den Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis - mit ausdrücklicher Bestätigung des Papstes (!) Klingt schön harmlos in dem Bericht, den ich begrüße, "disipliniert" - aber macht sich aber besser am Tage vor dem 2. Ökumenischen Kirchentag in München.
Ökumene muss viel ausklammern - auch dieses: Im überfüllten Weihnachtsgottesdienst am Heiligabend verkündete der Kaplan vor der Austeilung der Kommunion, dass ausdrücklich nur katholische Christen zugelassen seien ... Auch in dieser katholischen Pfarrgemeinde war es üblich, dass Ehepartner aus der evangelischen Kirchengemeinde an der Kommunion gemeinsam mit ihren katholischen Partnern teilnahmen, geduldet von den katholischen Geistlichen. Auch das ist Ökumene: der Kaplan ist kirchlich im Recht.
Drei Bereiche sind da in der Ökumene: 1) die Basis, die Ökumene weithin hergestellt hat - 2) die Theologie, die weithin Ökumene propagiert - aber da ist auch 3) die Kirchenleitung, nach Otto Hermann Pesch - einem der ökumenisch gestimmten Anführer der Theologie! - sollten die Kirchenleitenden endlich aufhören, den Heiligen Geist zu blockieren. Stirbt vielleicht doch die ökumenische Wahrheit zuletzt? Da ziehen bei dem katholischen Laientreffen (?) die Kirchenleitenden - prächtig gewandet! - in München ein, haben aber eigentlich doch etwas gegen das, was das Kirchenvolk und die verirrten Theologen streiben (ökumenischer Gottesdienst als "Straftat")? Was stirbt in unseren Kirchen zuletzt?
in der Praxis schon über 20 Jahre praktiziert
In Stuttgart ist es ganz normal, dass evangelische Gäste (die zum Beispiel im ökumenischen Kirchenchor singen) in der katholischen Messe vom katholischen Pfarrer ausdrücklich zum Abendmahl in beiderlei Gestalt eingeladen werden!!
und das seit über 20 Jahren!! Lasst doch die "großkopfeten" reden. Die haben eh nichts zu melden! Kirche sind wir!
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