Kirchenasyl - In Waldbröl im Bergischen Land sind sieben Mitglieder des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde angeklagt worden - wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Sie haben einer armenischen Familie erfolgreich Kirchenasyl gewährt. Die Ausländerbehörde zeigte sie an, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage - und wartet eigentlich nur auf eine Entschuldigung und ein Bekenntnis zum Gesetz. Doch die evangelischen Christen bekennen sich in erster Linie zu ihrer Glaubensüberzeugung.
"Ich habe damals gesagt, dass zwei Herzen in meiner Brust schlagen", erklärt Hans-Jürgen Schweizer, Vorsitzender des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde Waldbröl im Bergischen Land (Nordrhein-Westfalen). "Einerseits fühle ich mich als gesetzestreuer Bürger unseres Landes, aber in diesem speziellen Fall musste ich mich im Sinne meiner Glaubenüberzeugung hinter die Frau und Kinder stellen und meine Rechtsstaatlichkeit ein Stück hinten anstellen. Das war mein Standpunkt und ist mein Standpunkt." Es klingt fast wie Luthers "Hier stehe ich und kann nicht anders."
Im August 2010 hatte sich das Presbyterium der Kirchengemeinde innerhalb von zwei Tagen entschlossen, einer armenischen Witwe aus Russland und ihren zwei jugendlichen Kindern Kirchenasyl zu gewähren. Die drei sollten abgeschoben werden und konnten sich im letzten Moment ins Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde retten, wo sie gut zwei Monate lang blieben. In dieser Zeit wurden zwei Gutachten erstellt, die beide zu dem Ergebnis kamen, dass die Mutter traumatisiert sei und daher nicht abgeschoben werden dürfe. Das Verfahren gegen die Familie wurde eingestellt, die drei leben nun ganz legal in Waldbröl. Das Kirchenasyl hatte also größtmöglichen Erfolg.
Ein "beispielloser Vorgang" in der Geschichte
Umso weniger versteht man beim Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW, dass im August 2011 Anklage erhoben wurde. "Das Brisante daran ist, dass entschieden wurde, dass die Familie nicht abgeschoben werden kann. Und trotzdem verfasst die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift", empört sich der Sprecher des Netzwerkes, Andreas Flörchinger. Das sei ein "beispielloser Vorgang" in der Geschichte der Kirchenasylbewegung. "Wir waren erstmal erschrocken und wütend", so Flörchinger. Rechtlich ist das Instrument Kirchenasyl nicht geregelt. In der Regel respektieren es die Behörden und lassen Flüchtlinge in Kirchen und Gemeindehäusern in Ruhe.
Zu Beginn des Kirchenasyls war alles noch seinen üblichen Weg gegangen. "Sofort nachdem die Familie in Obhut genommen worden war, wurde die Ausländerbehörde darüber informiert", erzählt Flörchinger. "Das heißt, der Aufenthalt war bekannt. Formaljuristisch gesehen hätte die Abschiebung aus der Kirchengemeinde heraus erfolgen können." André Steiniger, Leiter der Pressestelle des Oberbergischen Kreises als zuständiger Ausländerbehörde, bestätigt: "Wir wären auch irgendwann da hingegangen und hätten die Familie rausgeholt." Irgendwann - doch die beiden Gutachten, die zum Bleiberecht führten, kamen dazwischen.
Bevor die Gutachten erstellt wurden, als die Lage noch völlig offen war, hatte die Ausländerbehörde Anzeige erstattet. "Das ist absolut übliche Verwaltungspraxis, sobald Beihilfe zum illegalen Aufenthalt vorliegt", so bewertet Steiniger das Vorgehen. Die Anzeige war für die Behörde ein notwendiger, rein formaler Akt. "Wenn wir Anzeige erstatten, obliegt es der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob sie ein Verfahren eröffnet oder nicht. Aktuell haben wir mit dem Fall nichts mehr zu tun."
"Der Jurist kann nicht über seinen Schatten springen"
Auch das Amtsgericht Waldbröl, über dessen Schreibtische der Fall zunächst lief, schiebt den Schwarzen Peter weiter: "Wir hatten hier eine Anklage auf dem Tisch. Warum die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, wissen wir nicht", erklärt der Direktor des Amtsgerichts, Fabian Krapoth. Er spricht von einem Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und Moral: "Der Jurist kann nicht über seinen Schatten springen. Das muss jetzt juristisch in den vorgegebenen Formen beendet werden." Möglicherweise hänge der weitere Fortgang auch davon ab, "wie sich die Beschuldigten einlassen", so Krapoth.
Genau da liegt offenbar der Hase im Pfeffer. Der Bonner Oberstaatsanwalt Fred Apostel macht deutlich, dass es sich mehr oder weniger um ein Kommunikationsproblem handelt, aus dem es aus seiner Sicht aber für die Presbyteriumsmitglieder einen Ausweg gibt: "Zwei haben gesagt 'tut mir Leid', gegen die ist das Verfahren eingestellt worden. Der Rest hat gesagt: Wir würden das immer wieder machen." Wenn jemand so pauschal sage, dass er sich nicht ans Gesetz hält, könne die Staatsanwaltschaft das nicht akzeptieren. "Man muss zumindest nachvollziehbar sein Bedauern ausdrücken", fordert Fred Apostel, "Dann gibt's den großen Zeigefinger, und das Verfahren wird sicher eingestellt. Eine solche Sache sollte eigentlich im unmittelbaren Dialog gelöst werden."
Doch auch die Staatsanwaltschaft muss den formaljuristisch vorgegebenen Weg gehen: Die Anzeige der Ausländerbehörde liege nun einmal vor. "Dann stehen wir da. Dann sind wir wieder die Buhmänner der Nation", klagt Apostel. "Wir sind verpflichtet, das zu verfolgen und die Einhaltung des Gesetzes zu beachten." Glücklich scheint er darüber nicht zu sein. Mehr oder weniger offen geben beide Juristen zu verstehen, dass sie den Kirchenleuten eigentlich nicht an den Kragen wollen.
Nicht gesetzeskonform, aber zufrieden mit dem Ergebnis
"Wenn eine Möglichkeit geschaffen wird, die uns ein Verfahren erspart, sind wir daran interessiert", erklärt der Presbyteriumsvorsitzende Hans-Jürgen Schweizer. Der Oberstaatsanwalt hat eine solche Möglichkeit angedeutet: Gespräche, eine Entschuldigung, ein Bekenntnis zum Gesetz. Doch die zwei Herzen in Schweizers Brust schlagen beide weiter: "Wir können keine Dinge von uns geben, hinter denen wir letztlich nicht stehen, da gehe ich persönlich auch nicht hinter zurück. Unsere Intervention war nicht gesetzeskonform, aber hat zu einem Ergebnis geführt, womit wir sehr zufrieden waren. Ich fühle mich bestätigt."
Unterstützung erfahren Schweizer und seine Presbyteriumskollegen vom Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises an der Agger, Jürgen Knabe: "Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, werden wir sehr dezidiert unsere evangelische theologische Position zur Sprache bringen." Doch Knabe hegt die leise Hoffnung, dass es den Beschuldigten erspart bleibt, auf der Anklagebank zu sitzen. Oberstaatsanwalt Apostel habe ja angedeutet, "die Kuh anderweitig vom Eis" zu führen. "Vielleicht kann man hier zu einer Lösung kommen, die eine weitere Eskalation verhindert, das wäre glaube ich für alle Beteiligten der sinnvollste Weg", so der Superintendent.
Die Anwälte der sieben Presbyteriumsmitglieder haben Widerspruch gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens eingelegt. Dadurch befindet sich die Kirchengemeinde in einem "schwebenden Zustand", so Schweizer. Man wartet auf die Entscheidung, ob eine Verhandlung anberaumt wird oder nicht. Das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche bleibt in der Zwischenzeit nicht untätig: Weil Anwaltskosten und möglicherweise Geldstrafen auf die Waldbröler Presbyter zukommen, hat Andreas Flörchinger die Mitgliedsgemeinden des Netzwerkes angeschrieben und um Kollekten gebeten. "Und wir unterstützen auch moralisch - dadurch dass wir da sind."
Die Aussagen von Superintendent Jürgen Knabe wurden am 21. Oktober ergänzt.
Anne Kampf ist Redakteurin bei evangelisch.de und zuständig für die Ressorts Politik und Gesellschaft.








Kommentare
Es ist interessant zu sehen,
Es ist interessant zu sehen, wie das Gewissen aller Beteiligten, mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Wichtig ist jetzt aber auch auf weltlicher Ebene gegen die Entscheidungsgrundlage, das Gesetz an sich, vorzugehen. Denn nur zu meinen: Es verstößt gegen meinen Glauben und eine Erklärung das ich zum Gesetz der Bundesrepublik stehe unterschreibe ich nicht, kann im Lichte der Tatsache, dass man von Muslimen immer wieder einen Schwur auf das GG verlangt und die Unvereinbarkeit von Teilen des Koran und des GG betont, Konflikte hervorrufen. Es wäre schön wenn wir dann sagen könnten, wir Christen könnten uns auch nicht aus allem raus reden, in dem wir sagen: "Geht nicht, Bibel sagt was anderes".
Ein Kompromiss wäre doch z.b. sie die FDGO Deutschlands "unterschreiben" zu lassen. Das lässt Raum für Interpretationen und Handlungen auf beiden Seite, so lange bis die Asylrechtslage in D. wieder liberaler geworden ist.
Aber meinen großen Respekt vor der Entscheidung der Presbyter, der Familie zu helfen und dafür auch die Konsequenzen zu tragen. Gelebter Glaube...
Presbyterium angeklagt: Zwiespalt zwischen Glaube und Gesetz
Wo bleiben hier die Umfragen, eine Unterschriftenliste und der öffentliche Protest????
Ich möchte mich zusammen mit sicherlich Tausenden von empörten Christen und Staatsbürgern für diese Presbyter stark machen können und den selbstherrlich agierenden Amtsschimmel in die Schranken weißen dürfen.
Durch die hilfreiche Verzögerung der Abschiebemaßnahme konnte festgestellt werden, dass die Abschiebung gar nicht legal war. Also hat das Presbyterium mit seinem Schutz sogar dem Gesetz gedient.
Und ich frage mich außerdem, ob der Urheber der unrechtmäßig eingeleiteten Abschiebung auch angeklagt wurde, denn dieser hat sich eindeutig gesetzeswidrig verhalten.
Ich hoffe wir werden auf dem Laufenden gehalten.....1
Das Gesetz
1950 ich war in einer Kirchengemeinde angestellt und für die Jugendarbeit zuständig-gleichfalls an der Kreisberufsschule als Religionlehrer. Abends fuhr ich mit dem Dienstfahrrad in die Gemeinden zu Jugendveranstaltungen. Benutzte nicht den Fahrradweg sondern fuhr auf der Straße und wurde erwischt.Ich sollte Sonntags um 1o:00 zum Verkehrsunterricht ich weigerte mich und sagte ich soll Gott mehr gehorchen als den Menschen und die Polizei kam zu der Meinung, wir legen uns mit der Kirche nicht an-"Wenn ein Schild Radweg vorhanden ist, muß ich diesen auch benutzen.."so der Unterricht ist beendet". Der Fall war gelöst. Auch der Zoll war flexibel-es durften keine Tiere von Holland eingeführt werden, ich hatte Fische für mein Aquarium bei, wir einigten uns, es sind keine Tiere, es sind Fische. 1950 Der Mensch war wieder Mensch und heute ist die Frage, wo ist eigentlich der Mensch? Walter Wasilewski
Klasse, der Artikel! Machen
Klasse, der Artikel! Machen Sie auch was zu der Bleiberechtskampagne? Armenien ist nichts das schlimmste Land, aber die Frau wird schon Gründe haben. Und wir brauchen die Kinder hier ....
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