Streit um Gebetsraum in Schule vor Bundesgericht

Muslim bei einem Gebet

Die Schulleitung hat einem Berliner Gymnasiasten und weiteren muslimischen Schülern untersagt, auf dem Schulflur in Richtung Mekka zu beten. Der Schulfrieden werde dadurch gefährdet. Das Bundesverwaltungsgericht soll in dritter Instanz entscheiden, ob die Religionsfreiheit auch islamische Ritualgebete an einer deutschen Schule decke. Foto: iStockphoto

Prozess - Ein muslimischer Junge aus Berlin kämpft um das Recht, in der Schule zu beten. Die Schulverwaltung fürchtet jedoch, dass dies den Alltag in dem Weddinger Gymnasium empfindlich stören könnte. Am heutigen Mittwoch geht es zum Bundesverwaltungsgericht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist bereits für den gleichen Tag mit einer Entscheidung zu rechnen.

Von Stephanie Höppner

Rund zwölf Jahre ist es her, dass die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin in Baden-Württemberg den sogenannten Kopftuchstreit entfachte. Die Frage, welches Gut an staatlichen Schulen höher zu bewerten ist - freie Religionsausübung oder weltanschauliche Neutralität - bestimmt seitdem immer wieder die bundesdeutsche Debatte. An diesem Mittwoch landet eine ähnlich sensible Frage wieder bei einem höchsten Gericht. Dann verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob muslimische Schüler in der Pause beten dürfen.

Gerichte kamen zu gegensätzlichen Entscheidungen

Angestoßen wurde der Prozess vom mittlerweile 18-jährigen Yunus M., der in Berlin das Diesterweg-Gymnasium besucht. 2007 legte der Junge in einer Mittagspause seine Jacke auf den Flur der Schule, ließ sich nieder und begann gemeinsam mit einigen Klassenkameraden seine Suren zu sprechen. Es ist das längste der fünf Gebete und soll nach traditioneller Auslegung möglichst zwischen zwölf und drei Uhr nachmittags gehalten werden. Direktorin Brigitte Burchard untersagte dies.

Unterstützt von seinem Vater - einem deutschen Konvertiten - klagte Yunus gegen das Verbot der Schulleiterin und bekam vom Verwaltungsgericht Recht. Weil das Gymnasium nicht wollte, dass der Schüler vor anderen betet, stellten sie ihm einen 20 Quadratmeter großen Raum zur Verfügung, den er in der Mittagspause nutzen konnte.

Das Land Berlin ging jedoch in Berufung. Die Schulverwaltung fürchtete um die weltanschauliche Neutralität und den ungestörten Tagesablauf im Gymnasium. In zweiter Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Land Recht. Die Begründung: An der Schule treffe eine Vielzahl unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen aufeinander. Dies könnte zu Konflikten führen, weswegen Neutralität gefragt sei. Die Schulleitung, aber auch die türkische Gemeinde Berlin begrüßten das Urteil. Kritik kam vom türkisch-islamischen Verband DITIB in Köln.

"Das friedliche Miteinander ist gefährdet"

Der Humanistische Verband Deutschlands hofft nun für Mittwoch auf eine Bestätigung des Urteils. "An der Schule kann schnell ein Streit unter der Schülerschaft ausbrechen darüber, wie muslimischer Glaube korrekterweise praktiziert werden sollte", sagt Thomas Hummitzsch. "Die Gebete werden ja innerhalb der muslimischen Communities unterschiedlich bewertet, dadurch kann auch Druck entstehen, der das friedliche Miteinander nicht gerade fördert."

Mit seinen fast 30 Nationalitäten ist die Schule von Yunus ein Abbild des Berliner Kiezes Wedding. Fast die Hälfte aller Einwohner und etwa 77 Prozent aller jungen Leute haben hier ausländische Wurzeln. Am Diesterweg-Gymnasium sind nicht nur alle Weltreligionen vertreten, sondern mit Sunniten, Schiiten und Aleviten auch die verschiedenen Strömungen des Islams. Konflikte beherrschen den Schulalltag, zum Beispiel darüber, ob Mädchen ein Kopftuch tragen sollten oder ob der Verzehr von Schweinefleisch mit dem Koran vereinbar sei. Diese Streitigkeiten begründeten auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Gebet nachholen, um Konflikte zu vermeiden?

"Die grundlegende Frage ist: Wie wollen wir das Leben innerhalb einer immer bunter werdenden Gesellschaft organisieren", sagt Hummitzsch vom Humanistischen Verband. Wenn alle ihre Praktiken auslebten, entstünde Chaos, vermutet er. Außerdem sei es im Islam möglich, Gebete nachzuholen, was auch vom Göttinger Islamwissenschaftler Tilman Nagel im vorangegangen Prozess vorgebracht wurde.

Nach Ansicht von Human Rights Watch geht diese Argumentation in die falsche Richtung: " Wieso soll ich jemandem vorschreiben, wie er zu beten hat", fragt Deutschlanddirektor Wenzel Michalski. Zudem sollten Schulkonflikte mit pädagogischem Handwerkszeug gelöst werden, anstatt die Toleranz zu beschneiden. "Sie sind ein guter Zeitpunkt, um über Religionsfreiheit zu diskutieren."

Sollte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch den Gebetsraum verbieten, könnte sich der Prozess noch weiter hinziehen. Dem Schüler steht dann noch das Bundesverfassungsgericht offen. Der Prozess startet am Mittwoch, 30. November, um 10.30 Uhr.

epd

Kommentare

Verfasst von Gast am 30. November 2011 - 21:26.

Wie berichten über die Auseinandersetzungen unter den Schülern?

Mir ist aufgefallen, dass viele Medien gar nicht oder kaum berichten über die...

Mir ist aufgefallen, dass viele Medien gar nicht oder kaum berichten über die Auseinandersetzungen, die es wohl unter den Schülern gegeben hat.
Deswegen bin ich nicht sicher, ob es im konkreten Fall stimmt, dass die Schulleitung das Verbot ausgesprochen hat, weil es nicht geringe interne Auseinandersetzungen unter den muslimischen Schülern gegeben hat.
Wäre es ein besserer Journalismus, über solche Schülerstreitereien nicht zu berichten? Oder wäre es ein besserer Journalismus, stärker darüber zu berichten, dass es ein inner-muslimischer Unfrieden war?
Ich wäre interessiert an einer Meinungsäußerung auch aus der Redaktion, wie man diese Frage vom journalistischen Berufsethos her erörtern kann.

Verfasst von Eva Chr. Gottschaldt am 30. November 2011 - 12:38.

Gebetsräume an öffentlichen Schulen?

Was mir an dieser Geschichte, seit ich sie verfolge, komisch vorkommt: Warum...

Was mir an dieser Geschichte, seit ich sie verfolge, komisch vorkommt: Warum gaben sich Schüler und Vater nicht mit dem extra zur Verfügung gestellten Gebetsraum zufrieden, der ja an sich schon ein Privileg an einer weltanschaulich neutralen Schule und insofern ein großzügiges Entgegenkommen darstellt. (Erst recht, wenn es stimmt, dass das Gebet, ohne religiöse Pflichten zu verletzen, auch außerhalb der Schulzeit verrichtet werden könnte.) Könnte es nicht doch sein, dass es dem Vater und dem hinter ihm stehenden Verband mehr um eine Demonstration als um den persönlichen Wunsch ging, einer religiösen Verpflichtung nachzukommen. Muss das Gebet unbedingt vor anderen - nichtmuslimischen, oder "andersmuslimischen" Leuten stattfinden? Wenn meine Vermutung stimmt, dann wurde hier ein damals Minderjähriger zu religionspolitischen Zwecken eingespannt, was nicht akzeptabel wäre. Und: Was wenn jetzt alle Schüler, die einer anderen Religion angehören, auch Andachts-, Gebets- oder Meditationsräume für sich fordern? Sind Muslime nicht ebenso wie wir Christen angehalten, den gesellschaftlichen Frieden zu fördern statt Unruhen zu provozieren?

Verfasst von bundesbedenkent... am 30. November 2011 - 23:08.

Warum gaben sich Schüler und

Warum gaben sich Schüler und Vater nicht mit dem extra zur Verfügung...

Warum gaben sich Schüler und Vater nicht mit dem extra zur Verfügung gestellten Gebetsraum zufrieden

Taten sie doch. Bis das Oberverwaltungsgericht entschied, daß der Junge nicht beten darf. Dann hatte er auch keinen Raum mehr. Den Raum bekam er sowieso erst auf Anweisung des Verwaltungsgerichts, weil die Schule ihn nicht auf dem Flur beten lassen wollte. Der Junge wollte gar keinen Raum, er wollte nur beten.

Könnte es nicht doch sein, dass es dem Vater und dem hinter ihm stehenden Verband mehr um eine Demonstration als um den persönlichen Wunsch ging, einer religiösen Verpflichtung nachzukommen.

Mit derlei Unterstellungen kann man alles verbieten. Wenn es einen konkreten Beweis dafür gibt bin ich bereit, mir dazu Gedanekn zu machen, vorher nicht. Die Gedanken würden dann wahrscheinlcih darauf hinauslaufen, daß es egal ist ob er demonstrieren will oder nicht, aber wie gesagt, die Diskussion führen wir, wenn Sie einen Beweis haben.

Muss das Gebet unbedingt vor anderen - nichtmuslimischen, oder "andersmuslimischen" Leuten stattfinden?

Nein, das hat niemand verlangt und niemand behauptet.

Sind Muslime nicht ebenso wie wir Christen angehalten, den gesellschaftlichen Frieden zu fördern statt Unruhen zu provozieren?

Als Christ würde ich nie um des Friedens Willen gegen meinen Glauben handeln. Ich finde, das sollte man auch nicht von einem Muslim verlangen. Martin Luther King sagte, daß so ein Friede, der sich in Abwesenheit von Spannungen asdrückt, kein Friede sei, solange es nicht die Anwesenheit von Gerechtigkeit gebe. Gegen King argumentierten die Rassisten damals ähnlich: Er solle aufhören mit den Demonstrationen, weil dadurch ja so viele Schwarze verletzt würden von der Polizei. King wurde nicht müde zu antworten: Die Demonstrationen sind nicht das Problem, die sind friedlich. Die Polizeigewalt ist das Problem, und die gibt es ach ohne Demonstrationen, nur nicht in der Öffentlichkeit. Aber so könne die Öffentlichkeit das Problem sehen, und man könnte sich an die Lösung des Problems machen.

Verfasst von Gast am 30. November 2011 - 11:48.

Fassungslos

Da hat mal ein gewisser Schicklgruber ein Buch geschrieben, das heute noch auf...

Da hat mal ein gewisser Schicklgruber ein Buch geschrieben, das heute noch auf dem Index steht.
Der Koran ist wegen seiner vielen Gewalt- und Befehl zum Töten - Suren sehr viel mehr zu indizieren. Warum merkt das keiner? Oder besteht so wenig Lust, das Buch mal zu lesen?

Verfasst von bundesbedenkent... am 30. November 2011 - 10:56.

Wenn alle ihre Praktiken

Wenn alle ihre Praktiken auslebten, entstünde Chaos, vermutet er. img, #...

Wenn alle ihre Praktiken auslebten, entstünde Chaos, vermutet er.

Komischerweise ist das Chaos nur ein Problem, wenn andere vom Allgemeinen abweichen. Angenommen es gäbe irgendwo in Bayern ein Schulgebet und ein atheistischer Schüler wollte da nicht mitmachen. Dann käme es doch ebenso zu Spannungen. Ich gehe davon aus, daß Hummitzsch sich nachdrücklich für die negative Religionsfreiheit des angenommenen atheistischen Schülers aussprechen würde und ein Chaos erstens in Kauf nehmen und zweitens der Intoleranz der anderen anlasten würde. Daß er in diesem Fall, wo es um Menschen einer anderen Weltanschauung geht,  mit dem Chaos-Argument genau in die andere Richtung argumentiert, spricht Bände über sein Verhältnis zur Toleranz, die - zu Recht - so oft von religiöser Seite verlangt wird.

Verfasst von Oni am 30. November 2011 - 15:57.
Kommentar auf: Wenn alle ihre Praktiken

Sie sagen nicht, ob es sich

Sie sagen nicht, ob es sich jetzt bei einer Schule um einen Ort staatlicher...

Sie sagen nicht, ob es sich jetzt bei einer Schule um einen Ort staatlicher Neutralität handelt, oder nicht. Sie sagen auch nicht, ob es sich in ihrem Beispiel um eine staatliche, oder eine konfessionelle Schule handelt. Bei ersterem halte ich Schulgebete für inakzeptabel, bei letzterem hat der Schüler einfach mal Pech gehabt. Er hätte wohl schlauerweise eine andere Schule besucht.
Was würden Sie denn machen, wenn die Muslime einen anderen Raum haben wollen als die Christen und die Aleviten einen anderen als die Sunniten und Schiiten und die Bischofskonferenz auf einmal getrennte Andachtsräume für katholische Kinder verlangt? ...
Man kann diesen Schwachsinn endlos weiter spinnen, weil immer irgendeine Gruppe den Hals nicht vollkriegt. Und genau aus diesem Grund gelten in der Schule Neutralität und allgemein verbindliche Regeln.

Verfasst von bundesbedenkent... am 30. November 2011 - 22:58.

Was würden Sie denn machen,

Was würden Sie denn machen, wenn die Muslime einen anderen Raum haben...

Was würden Sie denn machen, wenn die Muslime einen anderen Raum haben wollen als die Christen und die Aleviten einen anderen als die Sunniten und Schiiten und die Bischofskonferenz auf einmal getrennte Andachtsräume für katholische Kinder verlangt?

Ich würde die nicht in Rämen beten lassen, sondern auf dem Schulhof. Und da können sie sich gruppieren, wie sie es in der Pause sonst auch tun.

Und genau aus diesem Grund gelten in der Schule Neutralität

Und genau dem hat das Bundesverwaltngsgericht widersprochen. Die Schle muß neutral sein, nciht der Schüler.

Verfasst von Oni am 1. Dezember 2011 - 8:49.

Ich würde die nicht in Rämen

Ich würde die nicht in Rämen beten lassen, sondern auf dem Schulhof. Und da...

Ich würde die nicht in Rämen beten lassen, sondern auf dem Schulhof. Und da können sie sich gruppieren, wie sie es in der Pause sonst auch tun.
Genau das wurde im entsprechenden Fall unterbunden. Dass das Verwaltungsgericht kein Grundsatzurteil gefällt hat, ist wohl nur durch die Befindlichkeiten anderer und mangelnde Entschlusskraft des Gerichtes zu erklären. Dann werden halt entsprechende Einzelurteile verhindern, dass Schulen zu einem Ort religiöser Selbstdarstellung werden...
Die Schle muß neutral sein, nciht der Schüler. Und da die Schule nicht für jede Gruppe eigene Bereiche schaffen kann, oder einzelne Gruppen bevorzugen darf, sowie in ihrem sozialen Auftrag ein großes gemeinschaftliches Miteinander fördern soll, muss und kann die Ausübung individueller Interessen eingeschränkt werden.

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