Dienstrecht - Eine Württemberger Vikarin heiratet einen Moslem und darf deswegen ihre Ausbildung zur Pfarrerin nicht fortsetzen. An die private Lebensweise ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer stellt die Kirche offensichtlich besondere Anforderungen. Das hat seinen Grund: Ehepartner müssen den Pfarrdienst mit tragen. Dabei ist das Bild vom evangelischen Pfarrhaus mit der (selbstverständlich evangelischen) Ehefrau, die ehrenamtlich mitarbeitet und die Pfarrerskinder großzieht, durch die gesellschaftliche Entwicklung längst überholt.
Wittenberg um 1520. Martin Luther hat gerade damit begonnen, die abendländische Theologie umzukrempeln. Dabei er spart das Privatleben der Priester nicht aus: Vom Zölibat hält Luther gar nichts. Im Jahr 1525 heiratet der Augustinermönch die geflohene Nonne Katharina von Bora. Der Luthersche Haushalt wurde zum Prototyp des evangelischen Pfarrhauses: Während Martin Predigten schrieb, lehrte und diskutierte, leitete Katharina einen Haushalt, der den Umfang eines mittelständischen Betriebes hatte: Sie versorgte die eigenen sechs Kinder, dazu Waisen, Studenten, Bedienstete und Gäste, sie bewirtschaftete Gärten, Felder und ein Brauhaus.
Zugegeben - ganz so viel hat die Pfarrfrau heutzutage nicht mehr zu tun. Doch das Grundgerüst des familiären Lebens im Pfarrhaus hat sich bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts erhalten, wenn nicht sogar teilweise bis heute: Er kümmert sich um Theologie und Gemeinde, sie um Haushalt und Kinder. Darüber hinaus nimmt sie unbezahlt gemeindliche Aufgaben wie Sonntagsschule oder Frauenkreis wahr. Bildung wird groß geschrieben im evangelischen Pfarrhaus: Aus den Kindern soll etwas werden. Konflikte oder Ehekrisen hat es nicht zu geben. Ihrer Vorbildfunktion für andere Familien in der Gemeinde sind sich die Eheleute im Pfarrhaus durchaus bewusst.
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Das Bild ist überzeichnet und doch nicht allzu weit von der Realität entfernt. Viele evangelische Pfarrhäuser funktionieren so, und sie funktionieren gut. Der Wert dieses Modells steht nicht in Frage. Aber können (und wollen) ihm alle Pfarrerinnen und Pfarrer heutzutage noch entsprechen - und darf die Kirche das von ihnen erwarten?
Was ist, wenn der Pfarrer gar keine Frau hat, oder eine, die ihren eigenen Beruf ausübt und womöglich deswegen woanders wohnt? Was, wenn es keine Kinder gibt im Pfarrhaus? Wenn nicht er der Pfarrer ist, sondern sie die Pfarrerin? (Leitet ihr nicht berufstätiger Mann dann etwa den Kindergottesdienst und den Frauenkreis?) Was ist, wenn sie, die Pfarrerin, eine Frau liebt oder er, der Pfarrer, einen Mann? Oder um zu dem aktuellen Fall aus Württemberg zurückzukommen: Was ist, wenn die Pfarrerin jemanden heiratet, der einer anderen Religion angehört und deshalb gar nicht in der Gemeinde mitarbeiten kann?
"Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen evangelisch sein"
Die Landeskirchen können von ihren Pfarrerinnen und Pfarrern nicht mehr ausschließlich das Modell "Martin und Katharina" erwarten. "Die Welt ist doch schon lange nicht mehr so", sagt auch Oberkirchenrätin Sigrid Unkel, Referentin für Dienstrecht im Kirchenamt der EKD. Dennoch schwingt im neuen Pfarrdienstgesetz, das die Synode der EKD im Jahr 2010 verabschiedet hat, immer noch das Leitbild von Ehe und Familie für das Zusammenleben im Pfarrhaus mit.
Dort heißt es in Paragraph 39 in den Absätzen 1 und 2: "(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (§ 3 Absatz 2) gebunden. Hierfür sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend. (2) Pfarrerinnen und Pfarrer sollen sich bewusst sein, dass die Entscheidung für eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner Auswirkungen auf ihren Dienst haben kann. Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen evangelisch sein. Sie müssen einer christlichen Kirche angehören; im Einzelfall kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Wahrnehmung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird."
Warum wird so viel Wert auf christliche Ehepartner gelegt? Sigrid Unkel meint, das habe schon seinen guten Sinn: "Der Ehepartner einer Pfarrerin oder die Ehepartnerin eines Pfarrers muss ja den ganzen Pfarrdienst in der Gemeinde mittragen. Man ist eingespannt, man kriegt das ganze Gemeindeleben mit, man hat daran seinen aktiven Anteil, und das muss man einfach mit aushalten und mittragen."
Pfarrerverband diskutiert über Fragen des Privatlebens
Außerdem stehe die Pfarrersfamilie in besonderer Weise in der Öffentlichkeit: "Man lebt mit seiner ganzen Familie wie auf dem Präsentierteller. Da wird schon mal kritisch geguckt, ob das, was die Pfarrerin tut, auch mit dem übereinstimmt, was sie auf der Kanzel erzählt. Oder vielleicht wird auch gefragt, wie glaubwürdig die Predigt von jemandem ist, der seine eigenen Familienmitglieder mit seinem Glauben bisher nicht anstecken kann oder will, wo er doch seinen Glauben zu seiner beruflichen Lebensaufgabe gemacht hat."
Der Pfarrberuf hat eben seine Besonderheiten: Wer sich dafür entschieden hat, kann nicht mehr zwischen Amt und Person, zwischen Beruf und Privatleben trennen. Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist immer mit der ganzen Person und zu jeder Zeit Verkündiger des Evangeliums und Seelsorger für die Menschen. Deswegen spielt das Privatleben durchaus eine Rolle, und deswegen achtet die Dienstherrin darauf, wie Pfarrerinnen und Pfarrer leben - nämlich in geordneten Verhältnissen, die dem Evangelium nicht widersprechen.
Im Verband Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland sind diese Fragen hochaktuell. "Welche Pfarrer braucht das Land" ist der Arbeitstitel für das nächste Treffen. "Wir diskutieren, wie ein gelingendes Privatleben für Pfarrerinnen und Pfarrer gelebt werden kann", erklärt der Vorsitzende Thomas Jakubowski. "Dabei wollen wir nicht nur auf den Dienst schauen, sondern auch auf den Menschen, der das Evangelium lebhaft verkörpern muss." Zum Thema Ehe und Familie gibt es in der Pfarrerschaft sehr unterschiedliche Meinungen. Deswegen bezieht der Verband keine konkrete Position, sondern will ein Forum für die notwendige Diskussion bieten.
Das "Leitbild" wurde aus dem Gesetz gestrichen
So ganz kann der Vorsitzende Thomas Jakubowski seine persönliche Meinung aber doch nicht zurückhalten: "Leben und Familie muss mit dem übereinstimmen, was wir nach außen hin abgeben. Dabei geht es auch um den Schutz des eigenen Dienstes. Konfessionsverschiedene Ehen sind denkbar und werden auch gelebt, aber es gibt Rückfragen." Jakubowski drückt sich vorsichtig aus, vermeidet sorgsam den Begriff "Leitbild" für die Beschreibung der Pfarrhaus-Ehe. Das hat seinen Grund.
Als der Entwurf des neuen Pfarrdienstgesetz auf den Weg gebracht wurde, lautete Paragraph 39 Absatz 1 noch so: "Für Pfarrerinnen und Pfarrer sind Ehe und Familie nach evangelischem Verständnis das Leitbild für das verbindliche Zusammenleben. Dieses Leitbild ist in der Amts- und Lebensführung zu vertreten." Im Ringen um den Gesetzestext hat der Verband Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer erreicht, dass der Begriff "Leitbild" gestrichen wird, denn damit, so die Argumentation, würden andere Lebensformen abgewertet. Nun ist vom "familiären Zusammenleben" und von "Ehe" die Rede. In der Begründung zu dem Paragraphen heißt es, der Begriff "familiäres Zusammenleben" sei "bewusst weit gewählt".
Wichtig ist der EKD, dass diejenigen, die im Pfarrhaus zusammenleben, das in verbindlicher und verlässlicher Weise und in gegenseitiger Verantwortung tun. So steht es in Paragraph 39, Absatz 1 - und das müsste reichen, meint Maike Dreesmann vom leitenden Gremium des Studierendenrates Evangelische Theologie SETH. Den zweiten Absatz, in dem von evangelischen oder zumindest christlichen Ehepartnern die Rede ist, "den hätten wir gerne gar nicht", so die Vertreterin der Theologiestudierenden. Die Kirche müsse auf die gesellschaftlichen Veränderungen eingehen.
"Die Wahl des Ehepartners macht doch nicht aus, ob man seinen Job gut macht!" ist Maike Dreesmann überzeugt. "Selbst wenn man mit seiner ganzen Person das Evangelium verkündet - was hat es denn damit zu tun, wer da noch zu Hause sitzt?" Paragraph 39 Absatz 1 reicht nach Ansicht der Studierenden-Sprecherin vollkommen aus. "Ich wüsste nicht, warum die Landeskirche und auch die Gemeinde sich so tief in das Privatleben eines Pfarrers einmischen sollten."
Reformierte Kirche will ganzen Absatz streichen
Auch die Evangelisch-Reformierte Kirche findet die nähere Ausführung "Ehepartner sollen evangelisch sein. Sie müssen einer christlichen Kirche angehören" in Absatz 2 schlicht überflüssig. Die Synode habe darüber ausführlich diskutiert, berichtet Pressesprecher Ulrich Preuß, "weil Pfarrer der Meinung sind, dass da Vorschriften gemacht und Engführungen formuliert werden, die bestimmte Dinge ausschließen, zum Beispiel die Heirat mit Jüdinnen." Preuß verweist darauf, dass schon mit Paragraph 3 im Pfarrdienstgesetz alles gesagt sei: Dort steht, Pfarrerinnen und Pfarrer hätten "sich in ihrer Amts- und Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird." Eheangelegenheiten seien nur dann von Belang, wenn sie den Dienst beeinträchtigen. "Das reicht", meint Preuß. Die Synode der Evangelisch-Reformierten Kirche hat die EKD aufgefordert, den zweiten Absatz von Paragraph 39 aus dem Pfarrdienstgesetz zu streichen.
Doch das Gesetz befindet sich mit seinem beschlossenen Wortlaut schon auf dem Weg in die einzelnen Landeskirchen. In Baden ist es schon in Kraft getreten. Beschlossen wurde es bisher in der Reformierten Kirche, in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche VELKD für ihre acht Gliedkirchen, in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) sowie in Anhalt, Lippe, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und in Kurhessen-Waldeck (EKKW). Bei der EKD geht man davon aus, dass das Gesetz zum 1. Januar 2013 in allen Landeskirchen in Kraft treten wird.
Dann gilt Paragraph 39 zwar überall - aber nicht überall in gleicher Strenge. Sigrid Unkel erklärt, dass bewusst ein Interpretationsspielraum geschaffen wurde. Die Landeskirchen haben die Möglichkeit, Richtlinien oder Ausführungsbestimmungen zu formulieren - oder schlicht in der Praxis über Anwendung und Ausnahmen zu entscheiden. "Die Form ist sehr variabel", sagt Unkel, und weist noch einmal darauf hin, welchen Sinn der "Ehe- und Familie"-Paragraph eigentlich haben soll: "Letztlich geht es darum, ob ich als Pfarrerin oder Pfarrer so viel Akzeptanz in einer Gemeinde finde, dass ich eine gute Arbeit leisten kann."
Anne Kampf ist Redakteurin bei evangelisch.de und zuständig für die Ressorts Politik und Gesellschaft.







Kommentare
Ich vermisse die Objektivität...
Ich finde es schade, dass in den Artikeln auf evangelisch.de zunehmend ein Fehlen von Objektivität zu erkennen ist. Das Problem scheint hier dem Grundsatz nach dasselbe zu sein, das in allem Medien Einzug gehalten hat. Es werden Meinungen geliefert statt Informationen.
Natürlich fällt mir das besonders auf, da es ja meine Meinung ist, die unterschlagen wird und oft sogar mit polemischen Mitteln diffamiert. Es sind die Sätze zwischen den Zitaten, zwischen der Recherche, es ist die Arbeit der Redaktorin, die einem bewusst oder unbewusst ein bestimmtes Deutmuster aufzwängen will.
Mir gefällt das Pfarrdienstgesetz so, wie wir es in Württemberg haben. Ich finde nicht, dass es der Zeit entsprechend notwendig sei, unser Bild vom Pfarrhaus zu revidieren. Im Übrigen scheint die demokratische Mehrheit in meiner Landeskirche davon überzeugt zu sein, dass es gut so ist, wie es ist (siehe die Sitzverteilung in der Synode). Wir werden aber leider von Theologen regiert, vom Klerus, der uns sagt, was wir glauben düfen und aber auch, was wir nicht einmal denken dürfen.
So ist das in unserer
So ist das in unserer Kirche, da wird nicht hinterfragt, ob denn das Bild vom Pfarramt und von den Partnerinnen und Partnern im Pfarrhaus eigentlich noch zeitgemäss ist und überhaupt tragbar ist.
Die Belastung des Pfarramtes ist immens, imm er im Dienst, immer im Blick der Öffentlichkeit, auf dem Präsentierteller.
Die PartnerInnen dazu immer mit eingespannt, ob sichtbar für die Gemeinde oder im Hintergrund.
Wie der Dienst heute im Pfarrhais gestaltet werden soll, ist meines Erachtens unbarmherzig, denn Burn-Out ist da vorprogrammiert.
Und dann wird das mit-(er-)tragen des Pfarramtes daran gemessen, ob die PartnerInnen die gleiche Religion oder ein anderes Geschlecht haben.
So ein Blödsinn. Wenn ich mit meiner Partnerin zusammenleben möchte, ob verpartnert oder nicht, dann unterstütze ich sie doch ohnehin. Das tun Paare nämlich. Ob die PartnerInnen ManagerInnen, PastorInnen oder sonstwas sind.
Wenn sich zwei Menschen entscheiden, zusammenzuleben, dann gehört es meist dazu, dass der eine die beruflichen Aufgaben der anderen mitträgt und beide sich gegenseitig unterstützen. Und wenn das nicht der Fall ist, wird es vermutlich irgendwann Probleme in der Beziehung geben. Das geht die Kirche aber überhaupt nichts an. Und vorbeugen kann sie dem nicht, indem sie Menschen ausschliesst, weil die PartnerInnen nicht genehm sind. Das ist eine unglaubliche Einmischung!
DAS muss sich ändern!
Ausbildungsfremde Tätigkeit
Burn-Out trifft nur die, die an das, was sie tun, nicht mehr glauben.
Krankheitsfördernd sehe ich eher die zunehmenden Verwaltungstätigkeiten, die immer stärker in Konkurrenz zu Seelsorge und Verkündigung treten.
Wer einen (egal welchen) Beruf ergreifen will, sollte sich vorher über die vorherrschenden Bedingungen erkundigen. Auch in anderen Firmen kann eine diametrale Beschäftigung des Partners der eigenen Karriere hinderlich sein.
Nachtfalter
Wichtig ist es doch, authentisch zu sein
Wichtig ist es doch,
authentisch zu sein,
und authentisch sind wir,
wenn wir nach dem Ursprung,
nach der Uebereinstimmung
mit der Quelle,
nach der Uebereinstimmung
mit dem heiligen Wort Gottes
und der Erfahrung
der einen,
heiligen, apostolischen und allumfassenden Kirche
fragen,
und da stellt sich sehr klar heraus,
dass diese Sache eindeutig geregelt ist.
1. Timotheus 3, 1-13:
"Ein Bischof soll untadelig sein,
Mann einer einzigen Frau,
nuechtern, massvoll, wuerdig, gastfrei, geschickt im Lehren,
kein Saeufer, nicht gewalttaetig, sondern guetig,
nicht streitsuechtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit.
Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiss,
wie soll er fuer die Gemeinde Gottes sorgen?
Es soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. Er muss aber auch einen guten Ruf bei denen haben, die draussen sind, damit er nicht geschmaeht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels."
Das sind alles klare Vorgaben,
die auch heute gelten.
Wir haben kein Recht und keine Vollmacht,
sie zu aendern.
Aber nicht nur die Berufsgläubigen
da ja alle Heiligen zur Priesterschaft berufen sind, gilt dies doch genauso für die gesamte Gemeinde. Mag man die Studierten auch stärker in die Pflicht nehmen wollen, so ist jeder andere ebenso zum Vorbild verpflichtet.
Nachtfalter
ja - leider
So ist es - und das lernen wir schon in der Ausbildung: du hast kein Privatleben, du bist der/die Musterchristin, du darfst keine Schwächen, keine Fehler und (fast) keine Sünden haben… so ist das, mit den Pfarrerinnen und Pfarrerin in Deutschland.
Dahinter steht:
- wir lehnen eine pluralistische Gesellschaft ab - im Pfarrhaus wird die reine christliche Gesellschaft gelebt
- wir lehnen individuelle PfarrerInnen ab - nur, wer in die Lebensform des 16.Jhd. passt, hat hier einen Platz
- wir halten unsere Gemeindeglieder für bescheuert - denn: die verlangen das nicht!
Meine Gemeindeglieder halten diese Debatten für ein Signal dafür, dass Kirche vermutlich doch von vorgestern ist - und ich darf dann als Pfarrerin wieder einmal Überzeugungsarbeit leisten, dass sich hoffentlich doch irgendwann einmal etwas ändern wird … der Herr schenke uns allen ein weites Herz, einen wachen Verstand und einen mutigen Geist - anstatt dieser verzagten Gemüter, die Angst davor haben, dass ein Moslem eine Gefahr für das evangelische Pfarrhaus bedeutet - mein Gott!
Und das Schlimmste: als Pfarrerin wäre es Grund für alle möglichen Maßnahmen, wenn ich Namen und Kontaktdaten hier veröffentlichen würde - nicht für meine Gemeindeglieder - aber für die "dienstvorgesetzten" Herren und Frauen Dezernenten - es ist schon traurig…
Nachwuchsmangel
Einige Landeskirchen haben jetzt schon Nachwuchmangel und in Baden z.B. gehen demnächst innerhalb von 10 Jahren die Hälfte der Pfarrer/innen in den Ruhestand. Da ist es vielleicht nicht gut, das Berufsbild von gestern weiter zu propagieren. Wenn ich mir als mittdreißigjähriger Pfarrer die Generation meiner Kolleg(inn)en anschaue, dann sehe ich, dass die meisten Pfarrfrauen und Pfarrmänner ihren eigenen Beruf haben - und das ist auch gut so. Die traditionelle Pfarrfrau wird es in spätestens 20 Jahren nicht mehr geben - oder höchstens als Pfarrfrau i.R.
Es geht hier nicht um ein theologisches Problem, mit dem die Kirche steht und fällt - aber an den praktischen Konsequenzen könnte sie arg straucheln, wenn sie nicht bald in der Gegenwart ankommt und für die Zukunft denkt.
Interessante Geschichte
Es lohnt sich, die Dinge gruendlicher zu durchdenken.
Das evangelische Pfarrhaus hat wirklich eine interessante Geschichte. Wer hier tiefer nachdenkt,
kann ueberraschende Entdeckungen machen.
Dann stellt sich naemlich bald heraus,
dass auch
die Frauenordination letztendlich ihren eigentlichen Grund
im
Dienst
des
Mammon hat.
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