Kirche bekräftigt Streikverbot in diakonischen Einrichtungen

Menschenkette

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sollen in kirchlichen Einrichtungen im Konsens gelöst werden - Streiks und Aussperrungen soll es nicht geben. Foto: gunnar3000/fotolia

Arbeitsrecht - Die Arbeitsbedingungen in Einrichtungen der Diakonie sollen weiterhin einvernehmlich festgelegt werden. Streiks und Aussperungen bleiben damit ausgeschlossen, wie die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) per Kirchengesetz entschied. Gegen Ausgliederungen und Leiharbeit will die EKD künftig entschlossener vorgehen. Der Entscheidung war eine ebenso engagierte wie kontroverse Diskussion vorangegangen.

Die evangelische Kirche beharrt auf ihrem Sonderweg im Arbeitsrecht. Die EKD-Synode votierte am Mittwoch zum Abschluss ihrer Jahrestagung in Magdeburg für ein Kirchengesetz, das ausdrücklich das umstrittene Streikverbot und den Verzicht auf Aussperrungen vorsieht. Zugleich wandte sich das Kirchenparlament in einer Erklärung gegen Missstände in Unternehmen der Diakonie. So sollen Ausgliederungen mit dem Ziel der Lohnsenkung sowie Leiharbeit, die feste Arbeitsplätze ersetzt, nicht länger hingenommen werden.

Die Entscheidung fiel nach längerer kontroverser Diskussion. Fünf der 126 Synodalen stimmten am Ende dagegen, drei weitere enthielten sich. Ein Antrag, den Beschluss auf die nächste Tagung des Kirchenparlaments im kommenden Jahr zu vertagen, wurde zuvor abgelehnt. In den vergangenen Monaten hatte die Dienstleitungsgewerkschaft ver.di mehrfach gegen das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie protestiert und ein Streikrecht gefordert. Für das nächste Jahr wird dazu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts erwartet.

Konfliktlösung im Konsens

Bei den Kirchen werden Löhne und Gehälter nicht zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Das Grundgesetz erlaubt ihnen, einen tariflichen Sonderweg zu gehen, der eine Konfliktlösung im Konsens anstelle von Arbeitskämpfen vorsieht. Fast flächendeckend gilt der sogenannte Dritte Weg. Über Bezahlung und Arbeitsbedingungen entscheiden Arbeitsrechtliche Kommissionen, die paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt sind. Der Dritte Weg beruht auf dem Leitgedanken der Dienstgemeinschaft; dahinter steht die Vorstellung, dass in der sozialen Arbeit die Kooperation aller Beteiligten notwendig ist.

Das Gesetz soll dazu dienen, die Bestimmungen in den 22 evangelischen Landeskirchen und bei den diakonischen Trägern zu vereinheitlichen. Zugleich beschloss die Synode "Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts". In dieser Kundgebung heißt es unter anderem, dass diakonische Träger, die dem Dritten Weg ausweichen wollen, mit dem Ausschluss aus dem evangelischen Wohlfahrtsverband rechnen müssen. Auch sollen "Missstände wie Outsorucing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne" zu "ernsthaften Konsequenzen und Sanktionen" führen.

Leiharbeit und Ausgründungen als Probleme

Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der Dritte Weg sichere den Mitarbeitern ein gutes Niveau bei Bezahlung und Altersversorgung. "Wir leben seit 30 Jahren ohne Aussperrung und Streik", betonte er. Zugleich räumte der rheinische Präses ein, dass einige diakonische Einrichtungen das Prinzip der sogenannten Dienstgemeinschaft durch Leiharbeit und die Ausgründung von Unternehmensteilen aushöhlen. Eine Studie im Auftrag des Rates der EKD solle die Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen genauer untersuchen.

Blick ins Plenum der Magdeburger EKD-Synode. Foto: epd-bild / Norbert Neetz

Der Präsident des Diakonischen Werkes, Johannes Stockmeier, äußerte sich über die Zustimmung der Synode zum Kirchengesetz erfreut. Sie gebe der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD für ihr Vorgehen eine kirchenrechtliche Legitimation, sagte er dem epd. Die Willensäußerung der Synode sei für ihn eine Verpflichtung.

Scharfe Kritik von ver.di

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske kritisierte den Beschluss scharf. "Die Festschreibung des Streikverbots im Kirchengesetz ist skandalös", sagte Bsirske am Mittwoch dem epd. Damit agiere die EKD als Staat im Staate und verweigere Hunderttausenden Mitarbeitern ein elementares Grundrecht. Die kirchlichen Beschäftigten und ver.di würden "diesen vordemokratischen Akt" nicht hinnehmen.

Die großen christlichen Kirchen in Deutschland sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. 1,3 Millionen Menschen sind bei ihnen beschäftigt, darunter rund 900.000 bei der kirchlichen Wohlfahrt. Über den Dritten Weg wird in der evangelischen Kirche seit langem diskutiert. Öffentliche Aufmerksamkeit bekam die Debatte durch Proteste von ver.di gegen das Streikverbot.

Bundesarbeitsgericht entscheidet im Mai

Zwei Landesarbeitsgerichte (LAG) haben in diesem Jahr im Sinne der Gewerkschaft entschieden: Das LAG Hamburg kam zu dem Urteil, dass Ärzte in diakonischen Krankenhäusern im Bereich der nordelbischen Kirche streiken dürfen. Das LAG Hamm hatte bereits im Januar Beschäftigten der evangelischen Kirche und der Diakonie ein Streikrecht zugesprochen. Die Diakonie Nordrhein-Westfalen legte Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Eine Entscheidung des Gerichts wird für 2012 erwartet. Die Landeskirchen Nordelbien und Brandenburg weichen vom Dritten Weg ab. Sie verhandeln mit Gewerkschaften über Löhne und Gehälter. Ein Streikverbot gilt aber auch dort.

Im Arbeitsrecht bezeichnet man als Ersten Weg, wenn der Arbeitgeber einseitig Regelungen zu Arbeitsbedingungen und Entlohnung festlegt, wie das etwa der Staat bei den Beamten tut. Der Zweite Weg sind Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen. Das Recht zu Streiks und Aussperrungen ist dabei grundgesetzlich festgelegt. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Beschäftigungswesen ist indes bereits seit der Zeit der Weimarer Republik in der Verfassung verankert.

epd/evangelisch.de

 

Kommentare

Verfasst von Gast am 13. November 2011 - 20:35.

Ausgliederung

Es wäre schön wenn die EKD dann auch alle Einrichtungen per Beschluss dazu...

Es wäre schön wenn die EKD dann auch alle Einrichtungen per Beschluss dazu bringen würde die Ausgliederungen rückgängig zu machen und sich bei den erpressten und genötigten Mitarbeiterinnen entschuldigen würde.
In Dresden wurden Mitarbeiter welche dagegen protestierten von der Geschäftsleitung sogar Fotografiert um sie dann damit zu erpressen. Es lebe die Nächstenliebe und gegenseitige Achtung in der Stadtmission Dresden e.V.

Verfasst von Klaus G. am 13. November 2011 - 2:24.

Frischwärts weiter in der Doppelmoral ?

nicht nur die Ausgründungen und Pseudo-Leiharbeitsfirmen der Diakonie , die an...

nicht nur die Ausgründungen und Pseudo-Leiharbeitsfirmen der Diakonie , die an finstere Schlecker-Zeiten erinnern; auch befristete Verträge, die nur befristet verlängert werden lassen tiefe Zweifel an der Glaubwürdigkeit frommer Kanzelpredigten, Talkshowbeiträge und wohlklingenden Leitbildsätzen aufkommen.
Planungssicherheit für junge Familien? Wertschätzung der Mitarbeiter?

Wer als Anbieter im Markt agiert und nach innen mit den Notwendigkeiten des Marktes argumentiert, sollte den abhängig Beschäftigten nicht das Recht und die Möglichkeit zur Gegenwehr absprechen dürfen.
Wovor haben die Kirchenleitenden Angst? Die Gewerkschaften haben bis jetzt noch keine revolutionären Umstürze herbeigeführt und besonders in den letzten Jahren eher wenig erreicht (oder - je nach Standpunkt - mit viel Augenmaß und Verständnis agiert).

Nicht zuletzt würde mich die theologische Begründung dieses Arbeitsrechtes "allein aus der Schrift" sehr interessieren - Jesus hatte nach meinem Verständnis Ehrenamtliche um sich geschart und keine Firmen, Stiftungen oder Vereine gegründet. Mir wäre auch neu, dass Jesus von seinen Jüngern den Verzicht auf ihre Rechte verlangt hätte.
Dass heute Hauptamtliche die vielfältigen Aufgaben der Kirche erledigen und dafür entlohnt werden ist nicht das Problem - dass diejenigen, die von diesen Arbeitsplätzen abhängig sind, aber mehr oder weniger sanft und "fromm" erpresst werden können, ohne dass die Kirche hier in den eigenen Reihen aufräumen kann oder will halte ich aber sehr wohl für ein ernsthaftes Problem.
Mit einer derartigen Politik werden unsere Gemeinden noch kleiner und irgendwann sind ausser verkniffenen Fundamentalisten (die kein Privatleben haben und keine Familie ernähren müssen) und denen, die woanders keinen Job mehr finden auch keine hauptamtlichen MitarbeiterInnen mehr da - und gute diakonische Arbeit lebt nicht zuletzt von motivierten und qualifizierten Menschen, die sie TUN (im Unterschied zum managen!)!

Sehr schade- wieder eine Chance zur Glaubwürdigkeit verschenkt...

Verfasst von Gast am 12. November 2011 - 1:38.

Von der Arbeitnehmerseite

Von der Arbeitnehmerseite dieser "Dienstgemeinschaft" fühle ich mich schon...

Von der Arbeitnehmerseite dieser "Dienstgemeinschaft" fühle ich mich schon länger nicht mehr vertreten. Meine Hoffnung liegt beim Bundesarbeitsgericht, das diesem Unfug von "drittem Weg" hoffentlich ein Ende bereitet.

Mirko Krause, Güstrow

Verfasst von Gast am 10. November 2011 - 19:46.

Kirche bekräftigt Streikverbot

Es wird höchste Zeit, dass das Selbstbstimmungsrecht der Sekten in Deutschland...

Es wird höchste Zeit, dass das Selbstbstimmungsrecht der Sekten in Deutschland endlich gekippt wird. Hier werden die Grundrechte der Arbeitnehmer mit Füßen getreten. Man sieht, dass sich die Sektenoberen in ihrem Denken noch im tiefsten Mittelalter befinden. Staat und Gewerkschaften müssen mit aller Härte gegen diese Sonderrechte vorgehen.

Siegfried Piotrowski, 58093 Hagen

Verfasst von Gast am 10. November 2011 - 0:00.

Am besten, man schreibt sein

Am besten, man schreibt sein Testament....und verabschiedet sich! Älterwerden...

Am besten, man schreibt sein Testament....und verabschiedet sich! Älterwerden ist heutzutage nicht mehr bezahlbar! Zumindest nicht im sozialen Bereich!

Verfasst von Gast am 9. November 2011 - 20:38.

Mir fehlen die Worte

Da fragt sich die Kirche ernsthaft "warum treten immer mehr Menschen aus der...

Da fragt sich die Kirche ernsthaft "warum treten immer mehr Menschen aus der Kirche aus"????!

Bei solch selbstherrlichen, fragwürdigen Entscheidungen wundert es mich nicht.

Die Kirche tritt wie ein kapitalorientiertes, börsennotiertes, unmenschliches Unternehmen auf. Davon gibt es schon zu viele.

Herr schmeiß Hirn runter …

Verfasst von Gast am 9. November 2011 - 16:21.

Beten statt Streiken!

Wenn ein Gebet nichts irrationales ist, sollte es in beliebiger Situation...

Wenn ein Gebet nichts irrationales ist, sollte es in beliebiger Situation weiter helfen. Und da niemand zur Arbeit in solchen speziell christlich durchwirkten Arbeitsverhältnissen gezwungen wird, sollten sich bei Verknappung von Arbeitskräften auch die normalen überall gültigen Prozesse des Marktes durchsetzen. Man sollte auch hier die Trauben nicht so hoch hängen, dass sie niemand mehr bewundern kann.

Verfasst von ernstwalter am 9. November 2011 - 13:09.

Es ist entschieden

Die Entscheidung ist gefallen. Aber es gilt auch noch der Satz: ...

Die Entscheidung ist gefallen. Aber es gilt auch noch der Satz: Minderheiten müssen sich Mehrheiten schaffen.  Demokratie heißt : Entscheidung durch die Betroffenen. von Weizsäcker        Walter Wasilewski 

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