Kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger?

Mieterstattung

Wenn Kommunen künftig selbst festlegen, was sie an Mietkosten erstatten, könnte es für Hartz-IV-Empfängern zu gravierenden Änderungen kommen. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Sparmaßnahmen - Auf Hartz-IV-Empfänger könnten gravierende Änderungen bei den Kosten für ihre Wohnungen zukommen, was letztlich auf kleinere Wohnungen hinauslaufen könnte.

Die Bundesregierung macht ernst mit ihrem Vorhaben einer Wohnkostenpauschale für Hartz-IV-Empfänger. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, bestätigte am Freitag in Berlin einen Bericht der "Financial Times Deutschland" grundsätzlich. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe vorgeschlagen, die individuelle Berechnung der erstattungsfähigen Mietkosten durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen. Die Kommunen könnten dies dann in Satzungen regeln.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine regionale Pauschalierung der Wohnkosten für Langzeitarbeitslose vereinbart. Dies soll nach Darstellung des Arbeitsministeriums eine umfangreiche Einzelfallprüfung über die Angemessenheit der Wohnung für Hilfeempfänger überflüssig machen. Die Obergrenzen sollen von den Kommunen "auf Basis valider, transparenter und nachzuprüfender Kriterien" festgelegt werden. Bei Wohnkosten unterhalb dieser Grenzen soll deren Angemessenheit "pauschal nicht geprüft werden".

Mit den Überlegungen wolle man für "mehr lokale und regionale Differenzierungsmöglichkeit sorgen", hieß es im Ministerium. Nicht beabsichtigt sei ein neuer oder größerer Spielraum der Kommunen für Einsparungen bei den Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern. Eine bundesweite Pauschalierung sei nicht geplant.

Das Ministerium wies die Darstellung der Zeitung zurück, die Neuregelung ziele darauf, den Wohnanspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter zu beschränken. Weder das Ministerium selbst noch die Bundesregierung machten sich "diese Größe zu eigen oder zum Maßstab". Derzeit liegt der Richtwert bei 45 Quadratmetern.

Kritik von Grünen und Linken

Allerdings hatte Ministeriumssprecher Flosdorff eine Wohnungsgröße zwischen 25 und 45 Quadratmetern für Alleinstehende als durchaus "sachgerecht" bezeichnet. Kriterium könne der örtliche Mietspiegel sein. "Es ist unterschiedlich, ob Sie in der Münchner Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten", sagte Flosdorff.

Scharfe Kritik kam aus den Reihen von Linken und Grünen. Für Grünen-Chef Cem Özdemir entzieht sich der Bund mit der Übertragung der Mietkosten-Bestimmung auf die Kommunen «seiner Verantwortung und setzt den Kommunen die Pistole auf die Brust: Entweder sie werden ihrer sozialen Verantwortung wirklich gerecht und kommen damit in große Haushaltsnöte oder sie gehen den sozial Schwächsten drastisch an die Gurgel», sagt er den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstag).

Der Deutsche Städtetag hält die Vorschläge für diskussionswürdig. Allerdings sei der Wohnungsmarkt in vielen Städten "so eng, dass günstigere Wohnungen für Langzeitarbeitslose (...) kaum vorhanden sind und deshalb Umzüge in größerem Umfang gar nicht stattfinden können". Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnte: "Es wird nicht funktionieren, dass die Bundesregierung ein soziales Streitthema auf die Kommunen abwälzt", sagte Uwe Zimmermann vom DStGB der WAZ-Mediengruppe.

dpa

Kommentare

Verfasst von systemix am 26. Juli 2010 - 18:59.

die kleinen Wohnungen

Tja nun  lässt sich  leider das mit den Zwangsdeportationen...

Tja nun  lässt sich  leider das mit den Zwangsdeportationen nicht der Bevölkerung schmackhaft machen. Dabei wäre es doch so schön gewesen. Die lästigen Hartz IV - Empfänger  auf Meldestellen sammeln und dann ab nach Ha-Neu oder Ma-Neu um sie dort in leerstehenden Plattenbauten mit Einraumwohnungen unterzubringen. Immerhin ist das ja noch ein richtiger Wohnkomfort mit 25 Quadratmetern Wohnfläche. Die Richtlinie für Thüringer Haftanstalten sieht eine Zellengröße von nur 9 Quadratmetern weniger vor.

Warum das Vorhaben noch nicht durchgeführt wurde? Nun, die zu DDR-Zeiten  gebauten Einraumwohnungen sind leider größer als die vom Ministerium vorgesehenen Unterbringungen für Hartz IV - Empfänger.

Nein, es war ja ganz anders gemeint. Es geht lediglich darum statt für eine Wohnfläche von 45 Quadratmeter den Wohnkostenzuschuss zu übernehmen, ihn mit Hinweis darauf, dass 25 davon für eine Einzelperson ausreichen würden, um 40 % zu kürzen. Soll doch der Mieter sehen, wo er die Differenz für die Miete und Heizung auftreibt. Es geht darum, dass Menschen so in die Obdachlosigkeit getrieben werden sollen ohne sich selbst daran die Finger schmutzig zu machen.  Und das Schreibtischtätertum hat ja in Deutschland eine sehr große Tradition.

Wer solche Überlegungen ernsthaft anstellt, sie in die Tat umsetzen will, der treibt nicht den Sparkurs, sondern den Klassenkampf voran. Der  ist ein Kriegstreiber zwischen Besitzenden und Besitzlosen.  Wie war das noch mit der Grundvoraussetzung zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst? Man muss fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen?

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