Einigung - Für rund 600.000 Pflegekräfte wird es nach einem Zeitungsbericht künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Der Wirtschaftsminister soll seinen Widerstand gegen eine solche Grenze aufgegeben haben.
Nach langwierigen Verhandlungen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) habe Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) seinen Widerstand gegen die Lohnuntergrenze aufgegeben, meldete die "Berliner Zeitung" am Donnerstag. Ein zwischen beiden Ministern erreichter Kompromiss sehe vor, dass der Pflege-Mindestlohn zunächst bis Ende 2014 befristet ist. Brüderle hatte eine Befristung bis Ende 2011 verlangt.
"Ich freue mich sehr, dass der Mindestlohn jetzt zügig umgesetzt werden kann", sagte von der Leyen der "Berliner Zeitung". "Für eine gute Pflege, die wir uns alle wünschen, brauchen wir qualifiziertes Fachpersonal, das angemessen entlohnt werden muss."
Eine noch von der großen Koalition eingesetzte Findungskommission hatte sich im März auf eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in den neuen und 8,50 Euro in den alten Bundesländern geeinigt. Nach dem Vorschlag der Kommission soll der Mindestlohn ab 1. Juli gelten. Allerdings ist laut "Berliner Zeitung" offen, ob der Termin durch die nun vereinbarte Befristung gehalten werden kann, da diese noch in die entsprechende Rechtsverordnung eingearbeitet werden muss.
Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Stundensätze zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 um jeweils 25 Cent steigen, so dass sie dann bei 9 Euro im Westen und 8 Euro im Osten liegen. Der Mindestlohn soll für alle Arbeitnehmer gelten, die in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten die sogenannte Grundpflege übernehmen. Sie helfen beim Waschen, Anziehen, Essen oder Gehen.
Kommentare
Ausrutscher oder Enthüllung?
Na, das konnte man nur als peinlichen Ausrutscher - oder als unbeabsichtigte Enthüllung? - sehen, diesen Mindestlohn abzulehnen. Die Regierung ist nicht nur für diejenigen da, die ihre Pflege aus eigenenem Vermögen organisieren kann.
Wobei der Mindestlohn nur die äußerste Untergrenze ist. Wenn Frau von der Leyen von qualifiziertem und angemessen bezahltem Fachpersonal spricht, dann sind das tariflich vereinbarte Löhne, die höher liegen und mehr Komponenten enthalten wie Urlaubs- und Überstundenregeln.
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