Interview - Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, verteidigt den Dritten Weg der Kirche im Arbeitsrecht. Das Modell der Dienstgemeinschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspreche den theologischen Grundsätzen der Protestanten. Es sieht den Verzicht auf Arbeitskämpfe vor und schreibt vor, dass über Bezahlung und andere Tariffragen in arbeitsrechtlichen Kommissionen verhandelt wird.
Die EKD-Synode behandelt den Dritten Weg im Arbeitsrecht. Warum will die Evangelische Kirche daran festhalten?
Päses Schneider: Wir glauben, dass der Dritte Weg ein guter Weg ist. Er basiert auf der Idee der Parität von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und dem Bemühen um Konsens statt Konflikt. Und wir wollen sicherstellen, dass die Prinzipien des kirchlichen Arbeitsrechtes zur Sicherung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich, auch unter veränderten Bedingungen im Sozial- und Gesundheitswesen, angewandt werden. Darum geht es bei dem hier diskutierten Gesetzentwurf.
Was sind die Vorteile für die Kirche?
Schneider: Der Dritte Weg hat für die Menschen Vorteile. Aus dem Gedanken der Dienstgemeinschaft heraus müssen auch die Arbeitgeber die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission akzeptieren. Wir haben einen engen Verbund gebildet, der Bindungswirkung entfaltet etwa im Rahmen der Diakonie, wo die Unternehmen unter einem enormen Druck sind.
Aber es gibt auch Gegenbeispiele.
Schneider: Es gibt tatsächlich Einrichtungen, die ausbrechen, dazu wird der Rat der EKD eine unabhängige Studie in Auftrag geben. Wir wollen genau hinschauen, wie die Situation ist, wo es Missstände gibt. Aber die Bindung ist viel höher als die Zahl derer, die ausbrechen. Und selbst in denjenigen Unternehmen, die Betriebsteile wie Küchen oder Gärtnereien in Tochterfirmen ausgründen, sind die Mitarbeiter in der Regel immer noch besser gestellt als durch vergleichbare private Tarife, weil sie etwa eine zusätzliche kirchliche Altersversorgung bekommen oder beim Weihnachtsgeld einen Zuschlag erhalten. Der Dritte Weg ist eine Regelung, der unsere Arbeitnehmer bisher gut gestellt hat – bei Schwächen, die ich einräume. An diesen Schwächen arbeiten wir. Man kann nicht sagen, dass durch den Dritten Weg die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kirche benachteiligt werden, was das soziale Niveau ihres Lebens angeht – ganz im Gegenteil.
"Wenn der Dritte Weg funktioniert,
ist Streik gar nicht nötig"
In der Diskussion der EKD-Synode wurde deutlich, dass die Synodalen ein Problem mit der Festschreibung des Streikverbots haben. Hat die Kirche Angst vor Streiks?
Schneider: Die Synodalen sind Kirche und an der Debatte in der Synode sehen sie: Die Kirche hat überhaupt keine Angst vor Streiks. Aber es geht um den Gedanken der Dienstgemeinschaft: Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt? Wenn der Dritte Weg funktioniert, ist Streik gar nicht nötig. Wir leben seit über 30 Jahren ohne Aussperrung und Streik.
Das tun andere Branchen auch, in denen es keinen Dritten Weg gibt.
Schneider: Für andere Branchen kann und will ich nicht sprechen – unsere Aufgabe ist es, die Angelegenheiten der Kirche ordentlich zu regeln. Wir sind kein gesellschaftlicher Akteur wie alle anderen auch. Die Kirche kann sich nicht von staatlichen Arbeitsgerichten vorschreiben lassen, was verkündigungsnah ist und was nicht. Da haben die Richter nicht die entsprechende theologische Kompetenz. Aber einzelne Arbeitsgerichte beginnen nun, über diese für uns entscheidende Frage zu urteilen, was verkündigungsnah ist. Das können wir so nicht akzeptieren.
Reicht der im Arbeitsrecht festgelegte Tendenzschutz nicht aus, nach denen sogenannte Tendenzbetriebe wie Kirchen, Parteien, Gewerkschaften oder auch Verlage weitgehende arbeitsrechtliche Freiheiten zum Schutz ihrer weltanschaulichen Ausrichtung haben?
Schneider: Das ist etwas anderes. Es geht hier nicht um Tendenzschutz, sondern um den grundgesetzlich festgelegten Schutz der Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
"Ausgründungen und Leiharbeit
in diakonischen Einrichtungen
entsprechen nicht dem Dritten Weg"
Es gibt das Problem von Ausgründungen und von Leiharbeit in diakonischen Einrichtungen. Wird in diesen Fällen nicht durch die kirchlichen Dienstgeber der Dritte Weg ausgehöhlt?
Schneider: Dies ist eines der Probleme.
Wie geht man dagegen vor?
Schneider: Wir gehen dagegen vor, in dem wir das öffentlich benennen und ein solches Verhalten als nicht dem Dritten Weg gemäß bezeichnen. Das tut den Betreffenden bereits sehr weh. Und mit dem Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz wollen wir einen Rahmen abstecken, mit dem wir deutlich machen: Dies sind die Regeln, an die sich alle halten müssen, die von sich sagen wollen, wir sind Diakonie, wir sind Kirche.
Welche Arbeitgeber, die gegen den Dritten Weg verstoßen, sind denn bisher benannt worden? Bisher sind keine Namen von Dienstgebern öffentlich gemacht worden.
Schneider: Ich will keinen Pranger eröffnen.
Aber Sie sagten: öffentlich benennen.
Schneider: Ich will dieses Thema benennen und öffentlich sagen, dass das nicht in Ordnung ist. Dann haben die entsprechenden Mitarbeitenden vor Ort eine Argumentationsgrundlage und können sich auf mich berufen. Und ich gehe davon aus, dass auch die vom Rat der EKD in Auftrag zu gebende Studie die Sensibilität gegenüber diesen Themen erhöhen wird.
Was soll untersucht werden?
Schneider: Wir brauchen einen differenzierten Einblick. Man muss da genau hingucken: Wir haben Bereiche mit Ausgründungen und Zeitarbeit. Zeitarbeit ist in Ordnung, wenn dadurch Spitzen abgefangen werden und die Leute gleich bezahlt werden und Zeitarbeit nicht zum Lohndumping benutzt wird. Bei den Ausgründungen muss es so sein, dass tarifgemäß bezahlt wird. Ausgründungen würde ich wegen des Gedankens der Dienstgemeinschaft am liebsten vermeiden. Es handelt sich nicht nur um ein soziales, sondern auch um ein theologisches Problem.
"Tarifverträge würden die
Bindungswirkung des Dritten Wegs aufheben"
Dieser Argumentation will ver.di aber nicht folgen.
Schneider: Die Gewerkschaften tun so, als ob die Folge des Zerschießens des Dritten Weges wäre, dass man automatisch auf Tarifverträge zugeht. Das ist aber ein großer Irrtum. Denn dazu braucht man zwei Seiten. Die großen diakonischen Dienstgeber müssten dann bereit sein, Tarifverträge abzuschließen. Und wenn nicht? Keine Gewerkschaft kann sie dazu zwingen. Die Bindungswirkung des Dritten Weges wäre dann aufgehoben und wir würden eine völlig zersplitterte Landschaft bekommen, die auf eine Absenkung des sozialen Niveaus hinauslaufen würde.
Hätte die Kirche keinen Einfluss auf die großen diakonischen Dienstgeber?
Schneider: Die sind grundsätzlich frei in ihrem Handeln. Sie sind kirchlich angebunden über Persönlichkeiten oder institutionelle kirchliche Verpflichtungen, aber wir haben keinerlei rechtliche Grundlage, sie zu irgendetwas zu zwingen.
Wie wollen Sie diese Einrichtungen dann auf den Dritten Weg verpflichten?
Schneider: Der Dritte Weg gibt die Möglichkeit, den verfassungsgemäß vorgegebenen Rahmen auch als einen Rahmen für die Diakonie zu definieren. Die Diakonie will das so. Dass ist dann eine ganz andere Voraussetzung.
Diejenigen Träger, die aus dem Dritten Weg ausbrechen, argumentieren, dass sie sich in einem Markt bewegen, in dem sie gar keine andere Wahl haben.
Schneider: Das Argument ist insofern richtig, als sie sich auf dem Markt der sozialen Anbieterbehaupten müssen. Und wir wissen, dass die Rahmenbedingungen im Sozial- und Gesundheitswesen schwieriger geworden sind, auch damit wird sich die Synode auseinandersetzen. . Mit dem Dritten Weg definieren wir ein soziales Niveau – wenn wir erkennen, dass das nicht mehr gehalten werden kann, müssen wir ernsthaft überlegen, aus bestimmten Bereichen auszuscheiden.
An welche Bereiche denken Sie?
Schneider: Die gesamte Breite des diakonischen Dienstes ist angesprochen. Ganz problematisch ist etwa der Bereich der Pflege.
"Wenn das Kirchengesetz nicht kommt,
nehmen wir uns die Möglichkeiten differenzierter Sanktionen"
Das zur Beratung stehende Kirchengesetz sieht vor, den Dritten Weg zu vereinheitlichen für die 22 Landeskirchen und ihre Diakonischen Werke. Was wäre die Folge, wenn dieses Kirchengesetz nicht kommt?
Schneider: Wir hätten dann keine Möglichkeit, eine Art Leitwährung vorzugeben, damit wir zu größerer Einheitlichkeit kommen. Das würde ich sehr bedauern. Wir würden uns auch Möglichkeiten differenzierter Sanktionen nehmen, die wir mit diesem Gesetz einführen wollen. Die geforderten Verbesserungen würden nicht eintreten. Wenn diejenigen, die Verbesserungen fordern, gleichzeitig verhindern, dass diese Verbesserungen kommen, kann man ja auf den Gedanken kommen, dass sie es gar nicht ernst meinen, sondern dass es um ein Spiel geht, den Dritten Weg zu zerschießen. Ob das wirklich zu verantworten ist gegenüber den Menschen, die in Kirche und Diakonie arbeiten, müsste man dann auch fragen.
Im Plenum der Synode sind als Gegenbeispiele Nordelbien und Berlin-Brandenburg genannt worden. Warum funktioniert dort ein Zweiter Weg?
Schneider: Es handelt sich dort um einen Weg, der dem Dritten Weg absolut vergleichbar ist. In diesen Ländern haben wir kirchengemäße Tarifverträge, in denen der Verzicht auf Streik und Aussperrung ausgehandelt worden ist. Der Kernpunkt, um den es den Gewerkschaften geht, ist dort ausgeschlossen.
Warum kann das kein Modell für die gesamte EKD sein?
Schneider: Die Gewerkschaft ver.di sagt öffentlich, zu solchen Tarifverträgen sei sie nicht mehr bereit. Wenn ver.di bereit wäre, einen solchen Tarifweg mitzugehen, wären Nordelbien und Berlin ein Modell, das ernsthaft zu diskutieren wäre.
Kommentare
Gefährlich
Unabhängig davon, wie man zumn Streik generell stehen mag, halte ich den Dritten Weg für Augenwischerei. Er ist zu schön, um wahr zu sein. Warum? Ausschließlich innerkirchliche Entscheidungen und Regelungen werden von denen getroffen, die selbst in diesem Kreis voneinander abhängig sind. Es gibt weder Aussenkritik noch unabhängige Verhandlungen. Und das funktioniert weder bei Tarifverhandlungen, noch im Arbeitsrecht noch im Disziplinarrecht. Menschen, die selber in der Hierarchie der Kirche verankert sind, können nicht unabhängig verhandeln. Und mit dem Auftrag der Verkündigung kann vieles nieder gebügelt werden. Ein Mitarbeiter, der gemobbt wird oder eine Abmahnung erhält, findet z.B. kaum einen Anwalt ausserhalb der Kirche, der ihn vertreten kann. Im Disziplinarverfahren gegen einen Pfarrer werden nur Anwälte zugelassen, die Mitglied der Kirche sind (das verstößt gegen jeden rechtsstaatlichen Grundsatz). Die Mitglieder der Pfarrervereine (sozusagen die Interessenvertretung der Pfarrer) sind sämtlich abhängige Pfarrer, selbst der Vorsitzende ist ein normaler Pfarrer im Dienst. Die Mitarbeitervertretungen der Mitarbeiterschaft sind auch nur Mitarbeiter. Es geht nicht nur um Streikrecht oder Tarifverhandlungen, es geht um die Frage, ob die Freiheit der Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, nicht auf Kosten der Menschen geht, die in diesem Sonderraum Kirche ihren Dienst tun und mitunter allein auf das da geltende Recht angewiesen sind. Wer übrigens prüft dieses Recht? Wie sagte kürzlich eine Anwältin, zu einer Mitarbeiterin: Sie arbeiten bei der Kirche? Dann kann ich sie nicht vertreten. Über diese Dinge sollte geredet werden, bevor man sich vollmundig hinstellt und einen Dritten Weg vollmundig und stolz darstellt. Nur über ein Streikrecht zu reden, ist zu kurz gefaßt, aber es weist auf Symptome hin.
Verkündigungsnahes Streikrecht?
Ein Streikverbot ist verkündigungsnah? Lohndumping und eingeschränkte Arbeitnehmerrechte sind ein Mittel, um sich am Markt zu behaupten = Profite zu machen. Wenn das an erster Stelle steht, nennt man das dann "dritter Weg"?
Was würde Jesus dazu sagen? Würde er seine Peitsche wieder erheben, um den Tempel zu reinigen? Ob sich Schneider und andere Entscheidungsträger der Kirche solche Fragen jemals stellen - oder dienen sie dem "Fürsten dieser Welt"?
Ich sehe jedenfalls kein ernsthaftes bemühen der Kirche, sich als Arbeitgeber "verkündigungsnah" an der Botschaft Jesu zu orientieren.
Streikrecht und Kirche ?
Arbeitskampf Streik.
Christliche Kirche und Arbeitskampf. Eigentlich unmöglich. Aber Lehre, Verkündigung und Praxis zwingen evtl. auch im kirchlichen Raum zu Kämpfen. Wo Bürokratie und Kirchenleitung zu Machtinstrumenten werden, wird Gegenwehr zu Notwehr. Ich verzichte darauf deutlicher zu werden. Die Überheblichkeit der „Kirchenmacht“ unterscheidet sich kaum von der politischen und wirtschaftlichen Macht. Die Grundrechte unserer Verfassung müssen respektiert werden, notfalls haben wir das BVG.
ART. 1-19 und ART.20 GG mit dem Widerstandsrecht.
Walter Wasilewski
An die Hand nehmen der Konkurrenz
Ostdeutsche Pflegekräfte werden bereits bei Diakonie und Caritas völlig legal
"an die Hand" genommen und in das deutsche Gesundheitssystem integriert. Also eingearbeitet in das Pflege-Qualitätsmanagement als auch in das Dokumentationssystem eingewiesen.
Die Zeugnisse von ostdeutschen Krankenschwestern, Pflegerinnen usw.... werden bürokratielos anerkannt. Auch der Ärzte?
Pech für die vielen Arbeitslosen in Deutschland!
Pech für viele Patienten, die es künftig nicht mehr mit kompetenter deutscher Qualitätsarbeit und kompetenter -Qualitätsausbildung zu tun haben. Die allgemeinen Standards in Polen, Rumänien etc... sind doch mit den deutschen Lebens- und Arbeitsstandards, also mit der deutschen Kultur, gar nicht zu vergleichen. Das soll keine Diskriminierung sein, sondern das ist die pure Wahrheit. Aber der billige Schnäppchenpreis gleicht Mängel wieder aus.
Ich hoffe der Verfasser hat
Ich hoffe der Verfasser hat sich bei dem Wort Ostdeutsch vermacht. Denn im Osten DEUTSCHLANDs ist das Fachschulstudium!! häufig von universitär ausgebildeteten Medizinpädagogen gemacht worden.
An die Hand nehmen...
Nehmen wir die Befürworter an die Hand und und erklären das Die Würde des Menschen nicht nur in der Verfasung sondern auch im Namen Jesu gefordert wird. Wer sparen will muss bei sich anfangen und nicht immer nur unten. Wenn die Synode Gesetze für die Kirche macht, im Arbeitsrecht, dann auch die anderen Religionen in..... Zwansehe wird Recht Steinigung und....Amen. Walter Wasilewski
Die Rolle von verdi
Meiner Meinung nach wird die Diskussion von Seiten der Gewerkschaft Verdi nicht nur idiologisch geführt. Sie besteht auf ein Streikrecht und lehnt die Mitarbeit am und im Dritten Weg im Sinne der Beschäftigten der Diakonie ab. Das mag daran liegen, dass die Arbeitnehmervertreter in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen keine Gewerkschaftsmitglieder sein müssen.
Damit ist der Dritte Weg ein arbeitsrechtsbildender Raum, in der die Macht der Gewerkschaft nicht vorhanden ist. Jedoch ist es die Macht der Gewerkschaften, die Mitarbeiter dazu bewegt sich zu Mitgliedern der Gewerkschaften anzumelden. Kann es also sein, dass Verdi sich deshalb so vehement für das Streikrecht im kirchlichen Arbeitsrecht einsetzt weil sie neue Mitglieder rekrutieren will?
Mitgliederwerbung der Gewerkschaft
Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen.
Die Gewerkschaft hat nur Zukunft, wenn sie auch Mitglieder hat!
Die meisten Menschen haben Angst vor Arbeitsplatzverlust, wenn sie sich einer Gewerkschaft anzuschließen und ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichten. Außerdem gibt es noch die sogenannten unsozialen Trittbrettfahrer, die sich den (wirklich geringen!) Mitgliedsbeitrag sparen wollen, jedoch von den erkämpften Vorteilen profitieren wollen!!!
Wie langen wollen wir uns noch ducken?
Wie lange wollen wir uns noch ausbeuten lassen?
Wie lange wollen wir noch zuschauen, wie sich "die Chefs" der Diakonie als auch "die Chefs" der sonstigen Wohlfahrtsverbänden ein gigantisch fettes Gehalt gönnen, sozusagen den Rahm abschöpfen und die arbeitende Basis schwimmt in der Molke, im fettfreien Käsewasser des Lohndumpings.
Warum die Parolen
Vielen Dank meinem Vorredner. Die Gewerkschaft braucht also neue Mitglieder und erhofft sich diese in der Diakonie. OK, dass ist legitim. Aber dabei scheinen alle Mittel recht zu sein.
Ein Verlassen des Dritten Weges und Bescheiten des Zweiten Weges (mit Streik und Aussperrung) beschehrt sicher der Gewerkschaft Mitglieder, ob sich das aber auf das Lohnniveau der Beschäftigten in Form einer wesentlichen Steigerung auswirkt, darf bezweifelt werden. Zurecht wird Ausgliederung und Leiharbeit angeprangert und damit die Ursachen des Lohndumping. Diese Auswüchse des diakonischen Unternehmertum sind jedoch nicht flächendeckend vorhanden und es ist meiner Meinung nach die Aufgabe der EKD und der Diakonischen Werke diese Auswüchse drastisch zu bekämpfen.
Die kirchlichen Arbeitsverträge sind jedoch hiervon gar nicht betroffen. Jedoch weigern sich gerade hier die Gewerkschaften mitzuarbeiten. Allgemeine Parolen, wie von meinem Vorredner, helfen in diesem Sinne nicht.
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